W.A.F. LogoSeminare

Fristberechnung zur Wahlanfechtung auf einem Sonntag

T
teamfrge
Nov 2016 bearbeitet

Fristberechnung zur Wahlanfechtung auf einem Sonntag:

Hallo, in meinem (Gastronomie-)Betrieb wurde im April der neue BR gewaehlt. Ich war selbst im Wahlvorstand und bin auch schließlich in den BR gewaehlt wurden.

nun aber zur einer sehr kniffeligen Frage, wo sich auch die Meinungen von 2 Rechtsanwaelten unterscheiden.

Die Bekanntmachung der Gewaehlten hing ich am Sonntag, den 18.04.2010 um 07:00Uhr morgens aus und lies dem Arbeitsgeber zum selben Zeitpunkt eine Abschrift zukommen.

Der Arbeitgeber hatte am selben Tag noch Zugang zu der Abschrift, da er Sonntag Abends meist Buchfuehrung betreibt und an dem Tag auch dort war.Des Weiteren war sie auch in seinem Machtbereich, dadurch dass ich die Abschrift in den Briefkasten in seinem Buero eingeworfen habe (also keine Postlaufzeiten).

Nun fechtet der Arbeitgeber die Wahl an und meint, dass nicht 5 BR-Mitglieder zu waehlen sind, sondern nur 1 Person oder maximal 3.

Was nun meine Frage ist wann endet die Frist genau? 2 Wochen nach Bekanntgabe ist logisch, wann sind die 2 Wochen genau um?

  1. Meinung: Frist endet am Sonntag 02.05. dadurch dass es bei Gericht einen Zeitstempelbriefkasten gibt und somit auch eine fristgerecht Abgabe moeglich gewesen waere.

  2. Meinung: Frist wird nach BGB berechnet und endet deshalb am Montag den 03.05.

mein Arbeitgeber hat naemlich am 03.05. die Wahlanfechtung eingereicht und wenn die 1. Meinung zutrifft waer das natuerlich ganz schoen, wenn er einfach zu spaet ist. Das Gericht kann bisher ja nichts davon wissen, dass er bereits Sonntag Zugang dazu hatte.

gruß

frge

1.26805

Community-Antworten (5)

N
nicoline

02.06.2010 um 09:21 Uhr

teamfrge Der DKK sagt dazu:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 19 BetrVG, 2. Anfechtungsberechtigte und Anfechtungsfrist

Im Übrigen bestimmt sich der Beginn der Frist nach § 187 Abs. 1 BGB. Die Anfechtungsfrist endet somit zwei Wochen später mit Ablauf des Tages, der seiner Benennung nach dem Tage entspricht, an dem das Wahlergebnis durch Aushang bekannt gemacht worden ist. Erfolgte also z. B. der Aushang des Wahlergebnisses an einem Donnerstag, so endet die Frist mit Ablauf des Donnerstags der zweiten darauf folgenden Woche. Ist der letzte Tag der Frist ein Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächste Werktag (§ 193 BGB).

F
Forentroll

02.06.2010 um 09:28 Uhr

Hallo teamfrge,

ich hoffe eure Wahl ist nicht NICHTIG! Denn dann hättet ihr derbe Probleme, denn gem. BGB §§187 - 193 steht alles über die Fristberechnung. Der entscheidende Sonntag, ob jetzt in der Frist oder nicht bei euch ist nicht das Problem, sondern das Arbeitsgericht hat ja freilich Samstag und Sonntag zu! Im § 193 BGB steht explizit:

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

I
Immie

02.06.2010 um 09:38 Uhr

@teamfrge Wie kann es sein, das ihr 7 BRM und der Arbeitgeber nur 1 höchstens 3 BRM rechnet?

L
leidender

02.06.2010 um 12:52 Uhr

weil er vielleicht den Betriebsbegriff anders sieht oder bei der Berücksichtigung von Leiharbeitern oder "Externen" Fehler gemacht wurden?

T
teamfrge

03.06.2010 um 02:18 Uhr

Hallo

danke erstmal fuer die antworten.

§ 193 BGB ist mir bekannt, dass demnach die Frist eigentlich erst Montag zu ende ist( naechste Werktag). Diese meinung vertritt auch der Anwalt A.

Allerdings muss man bei uns bedenken, dass unser Betrieb vorwiegend am Wochenende geoeffnet ist (Diskothek).

Zitat: " Arbeitsgericht hat ja freilich Samstag und Sonntag zu", ja das ist richtig, dennoch hat das Arbeitsgericht einen Zeitstempelbriefkasten, wo die Wahlanfechtung eingeworfen werden konnte und das auch an einem Sonntag, sodass die Frist demnach auch am Sonntag ablaeuft (2 Wochen nach Bekanntgabe). Das ist die Meinung eines anderen Anwalts B, womit er ja auch nicht so unrecht hat. Dennoch wollte er dies nochmal prüfen und bei unserem Gespräch am Montag mir dann mitteilen.

@ Immie das Problem ist bei uns, dass der Arbeitgeber mit allen Mitteln versucht alle Arbeitnehmer loszuwerden (Geldstrafen, Umsatzeinbußen usw nimmt er dabei gerne in Kauf), da gehoert vorwiegend auch der BR dazu, den er somit erstmal versucht stark zu dezimieren, damit 1 BR-Mitglied dann nicht mehr soviel machen kann wie 5 BR Mitglieder.

Personaleinstellungen von Arbeitnehmer gab es das letzte mal vor 2 Jahren, dadurch dass wir vorwiegend Studenten beschaeftigen scheiden somit nach und nach viele Arbeitnehmer einfach aus und die Luecken die es zZ gibt werden mit Fremdarbeitfirmen aufgefuellt, wozu wir natuerlich auch nicht angehoert wurden usw usw usw

Auf der Waehlerliste standen zum Zeitpunkt der Wahl noch 54 MA, bei 14 behauptet er, dass diese zu unrecht drauf stehen. des weiteren spricht er davon, dass es im Sommer unter 20 MA nurnoch geben soll und somit nur 1 BR-Mitglied zu waehlen ist.

ist aufjedenfall immer sehr spannend bei uns ;)

Ihre Antwort