Sonderrechte des BRV
Hallo liebe Kollegen,
ich habe Kollegen im Gremium die sich nicht an gewisse Gegebenheiten halten. Der BRV darf ja in seiner Sitzung das Wort erteilen und entziehen. Die aktuellen Kollegen halten sich aber null an diese Vorgaben und diskutieren froh und munter vor sich hin während ich als BRV das Wort überhaupt nicht mehr erlangen kann. Ist es mir als BRV möglich ein Mitglied wegen störender Aktivität aus der aktuellen Sitzung aus zu schließen?
Grüße und Danke
Community-Antworten (14)
20.03.2024 um 08:08 Uhr
Bitte die verlinkte Seite lesen. Du kannst kein BRM aus der Sitzung werfen.
20.03.2024 um 08:41 Uhr
"...Die aktuellen Kollegen halten sich aber null an diese Vorgaben und diskutieren froh und munter vor sich hin während ich als BRV das Wort überhaupt nicht mehr erlangen kann...."
Wenn Du nun ein BRM aus der Sitzung ausschließen möchtest, wie möchtest du das denn durchsetzen, wenn du offensichtlich von allen oder zumindest der Mehrheit ignoriert wirst? Dann musst Du dich auch fragen, wie es weiter geht, wenn Du ein BRM ausgeschlossen hast.
Ich glaube, ihr habt ganz andere grundsätzliche Probleme im Gremium. Die solltet ihr gemeinsam bearbeiten. Vielleicht hilft es Euch, wenn ihr mal in einer Klausur geht und die grundsätzliche Zusammenarbeit besprecht und gemeinsam Regeln aufstellt. Du könntest auch mal fragen, warum sich die Kollegen so verhalten und was geändert werden sollte, damit es zukünftig besser läuft.
20.03.2024 um 09:30 Uhr
Wassermann wenn Du BRV bleiben willst solltest Du Dich schulen lassen es gibt genügend Spezialseminare wo Du lernen kannst eine Sitzung vernünftig zu leiten. Es ist immer so ein Grad wieviel Gespräche lasse ich zu und wann mache ich nen Punkt. Ist grade am Anfang nicht so leicht. Auch der Tipp von wiederda mit einer Klausurtagung finde ich gut.
20.03.2024 um 13:22 Uhr
Danke für eure zahlreichen Antworten...der Tipp ein "Verhaltenskodex" zu erstellen wie das #wiederda beschrieben hat finde ich zielführend
20.03.2024 um 14:25 Uhr
Bin gespannt ob sie sich dann an den Kodex halten.
Kannst uns ja auf dem laufenden halten.
20.03.2024 um 14:28 Uhr
Wassermann kein BRM kann zu einem Verhaltenskodex gezwungen werden! Das sollte einem immer bewusst sein!
20.03.2024 um 14:40 Uhr
Der einzige Vorteil eines solchen Kodex wäre, dass man jedes einzelne BRM an seinen eigenen Beitrag dazu erinnern kann, wenn es in der Sitzung mal wieder ausartet. Vielleicht hilft's ja?!
Im Zweifel sorgt aber auch ein Verhaltenskodex nicht für disziplinarische Hierarchien im Gremium, so dass ein Verstoß gegen den Kodex ohne Folgen bliebe.
20.03.2024 um 15:47 Uhr
Zitat Wassermann1988 : Der BRV darf ja in seiner Sitzung das Wort erteilen und entziehen.
Das hast Du völlig richtig erkannt.
Zitat Wassermann1988 : Die aktuellen Kollegen halten sich aber null an diese Vorgaben und diskutieren froh und munter vor sich hin während ich als BRV das Wort überhaupt nicht mehr erlangen kann.
Hier gehe ich einen Schritt weiter, als die Kollegen. Wenn Du eventuell dem/den BRM das Wort entziehst und diese Dir dauernd dazwischen quatschen, dann erfüllen diese meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung, zumindest aber die Störung (Deiner) BR'tätigkeit in Deiner Eigenschaft als BRV. Gemäß §78 BetrVg dürfen die Mitglieder des Betriebsrats, in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das Verbot der Behinderung und/oder der Störung der BR'tätigkeit richtet sich gegenüber Jedermann, also nicht nur gegen den AG. Meiner weiteren Auffassung nach kannst Du notfalls einen arbeitsgerichtlichen Unterlassungsanspruch gegen die betreffenden BRM erwirken. Klingt vielleicht komisch, ist aber meiner Meinung nach so.
21.03.2024 um 09:19 Uhr
""ChaIIenger" schreibt: Bitte sich mal selber hinterfragen, weshalb die Authorität fehlt, sich durchsetzen zu können! Ist im übrigen tägliches Brot von Führungskräften."
Ich sehe den BRV nicht in der Position einer Führungskraft.
21.03.2024 um 10:42 Uhr
Man könnte sich aber auch eine Geschäftsordnung auf erlegen: https://www.betriebsrat.com/musterbetriebsvereinbarung/149/110571/geschaeftsordnung-des-betriebsrats Siehe hier ein Punkt unter § 2. Bei einem Verstoß siehe hier: https://www.betriebsrat.de/news/kein-papiertiger-die-geschaeftsordnung-des-betriebsrats-20615 "Verletzt ein BR-Mitglied wiederholt und bewusst die Geschäftsordnung, sollte dies als ernster Tagesordnungspunkt diskutiert werden. Es ist ein grober Pflichtverstoß, schlimmstenfalls ist der Ausschluss aus dem Betriebsrat nach § 23 Abs. 3 BetrVG möglich."
21.03.2024 um 10:54 Uhr
21.03.2024 um 08:10 Uhr von ChaIIenger Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Zitat : Erstellt am 21.03.2024 um 08:19 Uhr von Kehler : ""ChaIIenger" schreibt: Bitte sich mal selber hinterfragen, weshalb die Authorität fehlt, sich durchsetzen zu können! Ist im übrigen tägliches Brot von Führungskräften."
Erstellt am 21.03.2024 um 09:08 Uhr von ChalIenger Als BRV sollte man doch über Führungspotential verfügen oder? Wenn man nichtmal in der Lage ist, eine Sitzung zu halten, dann wird es eng.
Was ist denn hier los ????????
Weder der vom Administrator gelöschte Beitrag, noch die 2 folgenden Beiträge stammen von mir. Um diese Zeit lag ich noch im Bett. Kann mir das hier jemand erklären ???????????
21.03.2024 um 11:21 Uhr
@Challenger da scheint der Troll wieder sein Unwesen zu treiben
21.03.2024 um 11:40 Uhr
Schenkt ihm einfach nicht die Aufmerksamkeit die er sich erhofft.
21.03.2024 um 11:45 Uhr
"Schenkt ihm einfach nicht die Aufmerksamkeit die er sich erhofft."
Das wäre eigentlich die richtige Vorgehensweise.
Aber wenn das tagträumende Arbeitgeber-Geschwätz plötzlich Stammusern angelastet wird weil man die Fake-Profile nicht auf Anhieb erkennt, muss man leider tatsächlich eben drauf hinweisen.
Ich hoffe sehr auf einen baldigen Umzug des Forums, wo den Admins mehr technischer Handlungsspielraum zur Verfügung steht.
Verwandte Themen
Urlaubsanspruch - neues Gesetz sieht keine Sonderrechte mehr für Mütter mit Kindern bei der Urlaubsplanung vor?
ÄlterHallo ihr lieben. Bei einer Abteilungsversammlung hat die Abteilungsleiterin allen MA angeordnet, den gesammten Jahresurlaub 2009 eizureichen. Hinzu kommt die Aussage,dass ein neues Gesetz keine Sond
BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?
ÄlterHallo ihr lieben, im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschriebe
Konstituierende Sitzung: niemand will den Vorsitz machen.
ÄlterHallo, heute war konstituierende BR-Sitzung. Der Wahlleiter war schnell gefunden, anschließend ging es an die Wahl des neuen BRV. Der bisherige BRV hatte sich zwar nochmal zur BR-Wahl aufstellen la
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft
Abwahl BRV und Neuwahl
ÄlterAbwahl BRV und Neuwahl Ist Situation : 11 er Betriebsrat. Der in der amtierenden BRV herrscht seitdem nach einer langen und guten Zusammenarbeit immer mehr eigenständig und trifft Entscheidungen oh