Urlaubsanspruch - neues Gesetz sieht keine Sonderrechte mehr für Mütter mit Kindern bei der Urlaubsplanung vor?
Hallo ihr lieben. Bei einer Abteilungsversammlung hat die Abteilungsleiterin allen MA angeordnet, den gesammten Jahresurlaub 2009 eizureichen. Hinzu kommt die Aussage,dass ein neues Gesetz keine Sonderrechte mehr für Mütter mit Kindern bei der Urlaubsplanung vorhersieht.Schon mal davon gehört ?
Community-Antworten (6)
09.10.2008 um 12:36 Uhr
Naja, Urlaub muss geplant werden, je eher, desto besser und sicherer sind dann auch die Termine. Von einem Gesetz für Sonderrechte für Mütter mit Kind hab ich noch nie was gehört, weder alt, noch neu.
09.10.2008 um 12:46 Uhr
Hallo Gonzo555, es gilt immer noch das Bundesurlaubsgesetz. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 sind MA zu berücksichtigen, die nach sozialen Gesichtspunken Vorrang haben. Darunter fallen auch Mütter mit Kindern. Der BR sollte aber versuchen eine BV über die Urlaubsgestaltung mit dem AG zu vereinbaren. Dort können dann solche Fälle geregelt werden.
09.10.2008 um 12:50 Uhr
Hallo Gonzo5555.
Bindend ist der Bundesurlaubsgesetz. In dem gesetz habe ich auch nichts von irgendwelchen "Sonderrechten" gelesen.
Aufgefallen ist mir folgender Paragraph:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (§7 Abs.1 BUrlG)
Nach diesem Paragraphen zu Folge sollte die Mutter mit dem Kind einen gewissen "vorrang" haben.
MfG, Hüseyin
09.10.2008 um 18:43 Uhr
Nicht sollen sondern MÜSSEN da steht nicht sollen! Ausserdem unter soziale Gesichtspunkte fallen zum Beispiel die pflegenden Angehörigen.
09.10.2008 um 20:43 Uhr
"Hinzu kommt die Aussage,dass ein neues Gesetz keine Sonderrechte mehr für Mütter mit Kindern bei der Urlaubsplanung vorhersieht."
Die Dame ist bestimmt über´s AGG gestolpert und hat sich plötzlich daran erinnert, dass es auch Väter gibt...
10.10.2008 um 14:41 Uhr
Ja auch Väter sind eine soziale Gruppe. Das AGG greift jedoch nicht in bestehendes Bundesrecht ein, sofern es nicht explizit genannt wird. AGG § 2 (3)
Verwandte Themen
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Langzeiterkrankung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
ÄlterHallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall. Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit
Kann der AG bei Abteilungswechsel verlangen, dass ich meinen Urlaubsanspruch aufteile?
ÄlterIch bin schon mehrere Jahre in meinem Unternehmen in der Abteilung X beschäftigt. Nun habe ich mich für eine andere Stelle im selben Unternehmen beworben. Diese Stelle ist der Abteilung Y. Nun werde i
Urlaubsanspruch anteilig
ÄlterHallo, folgende Frage zum Thema Urlaubsanspruch: Wir haben 2 Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B Abteilung A hat 24 Urlaubstage - jedoch auf eine 6 Tage Woche verteilt. Abteilung B hat