Erstellt am 07.05.2017 um 17:23 Uhr von gironimo
Sicher kann er das. Die Frage ist nur, was bei der E-Stelle herauskommt, wenn der AG sie anruft.
Gegen die Zeiterfassung sollte der BR eigentlich nicht sein. Mit den gewonnenen Daten, kann der BR seinen Überwachungsaufgaben aus dem § 80 BetrVG gerecht werden. Es ist eben nur die Frage, wie man erfasst. Da gibt es natürlich eine große Bandbreite - und die Mitbestimmung.
Erstellt am 07.05.2017 um 22:07 Uhr von Tantefrieda
In unserem Betrieb waren wir gegen die (elektronische) Zeiterfassung, weil der Arbeitgeber die Zeit nur für einen Teil der Belegschaft erfassen lassen wollte. Bei den anderen wollte er nicht die Überstunden dokumentieren. Das ging natürlich gar nicht. Wir haben bis heute keinen einzigen Beschäftigten die elektronische Zeiterfassung
Erstellt am 08.05.2017 um 08:16 Uhr von Tanzbär
@TanteFrieda
... also werden die Überstunden von allen nicht erfasst? ...
Das ist wohl nicht der richtige Weg. Besser finde ich, die Zeiterfassung zu befürworten, aber für ALLE!