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Nachteile bei Minusstunden?

S
sth.br
Mrz 2024 bearbeitet

Guten Tag zusammen, Wir als Gremium haben zurzeit folgenden Sachverhalt bei uns in der Firma zu hinterfragen: Aus Altlasten von vorherigen Betriebsratsgremien haben wir zurzeit noch Arbeitszeitkonten (AZK) die von plus 200 Stunden bis runter zu minus 100 Stunden reichen. Bei anfallender Mehrarbeit werden die Mehrarbeitszuschläge bei uns in Form von Zeit gutgeschrieben. Allerdings nur bei denjenigen Mitarbeitern die sich mit ihrem AZK im plus befinden. Die Kollegen die sich mit ihrem AZK im minus befinden bekommen die geleistete Mehrarbeit nur 1 zu 1 ohne Zuschläge ihrem Konto gutgeschrieben. Ist dies überhaupt so rechtens? Würde diese Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Arbeitszeitkonten die Mitarbeiter schlechter stellen als es der Tarif zulässt? Wir würden uns sehr über eure Meinung oder bereits erworbenes Wissen von Euch bei so einem Fall freuen. Mit besten Grüßen.

32909

Community-Antworten (9)

C
celestro

15.03.2024 um 09:25 Uhr

Als das ist mMn kein Stück zu rechtfertigen und dagegen würde ich auch massiv vorgehen.

ABER … ohne die dahinter liegende Vereinbarung genau zu kennen, ist eine Beurteilung immer schwierig.

NB
nicht brauchen

15.03.2024 um 09:29 Uhr

hmm Also wenn ich das richtig verstehe:

Pos. 1 1 MA arbeitet 500h Soll wäre 600h. Also 100h weniger als er soll. Jetzt macht er 50 Überstunden und will dafür einen Zuschlag?

Pos. 2 1 MA arbeitet normal 600h (hier hat er keinen Zuschlag) und macht jetzt 50 Überstunden. Er bekommt den Zuschlag.

Dafür, dass der MA bei Pos. 1 noch immer 50 Stunden weniger gearbeitet hat, also 550h bekommt er einen Zuschlag?

Noch klarer wird es wenn beide irgendwann 650h haben. Bei Pos. 2 hat er 50h mit Zuschlag. Bei Pos. 1 hat er 150h als Zuschlag?

Nein. Sorry. Da fehlt doch jede Begründung.

R
RudiRadeberger

15.03.2024 um 11:50 Uhr

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Vergütung von Mehrarbeit für die breite Mehrheit. Dass keine Zuschläge fließen, wenn sich das AZK noch im Minus befindet, kenne ich jedoch aus der Praxis. Der AN schuldet dem AG ja noch Arbeitszeit. Wieso sollte das Reinarbeiten der Minusstunden mit Zuschlägen versehen werden?

Sie sind ja auch nicht mit negativen Zuschlägen entstanden. Oder wurde das AZK bei jeder Minusstunde mit 1,25 Minusstunden belastet?

Erst auf der "Habenseite" fließen die Zuschläge.

C
Challenger

15.03.2024 um 13:45 Uhr

Zitat sth.br : Die Kollegen die sich mit ihrem AZK im minus befinden .....

Wie genau entstehen denn die Minusstunden ??? Kann der MA selber darüber entscheiden, wann Minusstunden entstehen und er sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder wieder ausgleicht ?

M
Muschelschubser

15.03.2024 um 13:52 Uhr

↑ Das ist der Tagträumer.

Der Beitrag stammt nicht von mir. (Der Klassiker, Nick mit großem "i" statt kleinem "l")

K
Kucki

15.03.2024 um 16:26 Uhr

Ändere deinen NicK einfach so um. "Musche❗schubser" Habe es bereits aktiviert. Wenn du es haben willst, musst du es sagen. Passwort kommt dann.

M
MuscheIschubser

15.03.2024 um 16:35 Uhr

Da der Nick mit großem "i" nicht geschützt war, habe ich ihn jetzt blockiert. Hättest du aber auch schon längst selber machen können.?

mfg Kucki

K
Kuckl

15.03.2024 um 19:33 Uhr

..............

X
XYZ68

19.03.2024 um 10:48 Uhr

zurück zum Thema:

Was ist genau in der BV geregelt? Wenn der Mitarbeiter die Minusstunden ausschließlich selbst verursacht, gehe ich mit, das er bei negativen Stundenkonto, keine Zuschläge bekommt. Ist dies nicht der Fall, habe ich ehrlicherweise ein Problem mit der Regelung an sich.

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