Erstellt am 29.04.2017 um 10:09 Uhr von gironimo
Gibt es keine Ersatzmitglieder?
Erstellt am 29.04.2017 um 11:39 Uhr von gironimo
Wenn wenigstens ein BR da ist, hat der AG auch einen Ansprechpartner.
Sprecht mit ihm ein letztes Mal - und dann ggf. § 23. 3 BetrVG
Erstellt am 29.04.2017 um 11:49 Uhr von UliPK
◆───"Bei uns haben wir den Fall das die 3 Betriebsratsmitglieder krank oder im Urlaub sind."───◆
Wie schon gironimo geschrieben hatte.Habt ihr keine Ersatzmitglieder die ihr laden könnt?
Wie groß ist euer BR?
◆───"Nun hatte der Arbeitgeber Überstunden veranlasst, ohne überhaupt den Betriebsrat wenigstens per E-Mail darüber zu informieren."───◆
Das hat null mit Informationsrecht zu tun sondern schlicht mit der Mitbestimmung § 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG.
Er hat euch nicht zu Informieren sondern zu Fragen ob ihr mit den Überstunden einverstanden seit.Es gibt nur eine Ausnahme(Notfall)aber das wird bei euch wohl eher nicht zutreffen.
◆───"Zuvor tat dies der Arbeitgeber auch nicht und jetzt beruft er sich drauf, dass er nicht wusste, an wen er sich wenden sollte"───◆
Da sind dann schon mal zwei Dinge passiert, zum einen habt ihr, falls ihr von den Überstunden wußtet, nichts getan obwohl ihr mußtet und zum zweiten euer AG was angeordnet was er so nicht durfte.
◆───"Das Problem war in der Vergangenheit immer wieder der Fall gewesen und hat sich nicht an unsere Rechte gehalten."───◆
Dann hättet ihr dem AG, per Beschluss, eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung schicken sollen mit der Aufforderung nicht weiterhin eure Mitbestimmungsrechte, in diesen Fall §87 zu mißachten oder es jetzt noch machen.
Dazu dann auch mal das Lesen was man machen kann wenn der AG sich so verhält wie es bei euch der Fall ist.
⇒ http://www.kluge-recht.de/betriebsrat/reaktion-bei-verletzung-von-mitbestimmungsrechten
◆───"Wie sieht die Rechtslage aus?Ist er von seiner Informationspflicht freigesprochen in diesem Fall? "───◆
Nein , lese mal das was in den Link steht.
Edit: Würde euch aber auch dringends Empfehlen mal Seminare zu besuchen. Das sind zum Teil Grundlagen des BetrVG
Erstellt am 29.04.2017 um 13:10 Uhr von Ernsthaft
Man soll ja nicht immer nur kritisieren, sondern dort wo es angebracht ist, auch mal Loben.
TOP, eine aus meiner Sicht wirklich gute Antwort!
Erstellt am 29.04.2017 um 13:33 Uhr von UliPK
Erstellt am 29.04.2017 um 18:47 Uhr von samy2006
Wir haben zwei Ersatzmitgliedet, er tut so als müssten wir ihm erklären bei wem er sich zu melden hätte wenn 3 nicht da wären.
Können wir nachträglich dagegen vorgehen? Wir sind noch ein junger BR.
Da es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann müssen wir nachträglich den überstunden in der Sitzung zustimmen?
Erstellt am 29.04.2017 um 19:39 Uhr von UliPK
◆───"Wir haben zwei Ersatzmitglieder"───◆
Dann ladet diese ein wenn andere verhindert sind und gut ist.
Da du meine Frage oben nach der größe eures BR nicht beantwortet hattest nur so viel.
Der BR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Da die Zahl der BR-Mitglieder immer ungerade ist, bedeutet das immer mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.
Nachzulesen in §33 BetrVG. Im Abs.2 .
◆───"er tut so als müssten wir ihm erklären bei wem er sich zu melden hätte wenn 3 nicht da wären"───◆
Klar macht er das weil er aber auch genau weiss das ihr euch NOCH nicht auskennt, dazu mehr im Schlußsatz.
Aber was für Aussreden er auch immer haben mag er muss euch bescheid geben.
Dabei reicht es einem BR Mitglied bescheid zu geben, der kann es dann an den Vorsitzenden weiterleiten und dieser kann entsprechend reagieren, sitzung einberufen usw.
◆───"Können wir nachträglich dagegen vorgehen?"───◆
Wie ich schon erwähnt hatte könnt ihr euren Cheff eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung schicken aber das sollte auch wasserdicht sein damit man dann auch wie gironimo ja schon geschrieben hatte den § 23. 3 BetrVG vor Gericht begründen kann.
Nach den Motto, wir haben ihn ja darauf hingewiesen. Stichwort: Vertrauensvolle zusammenarbeit.
Ihr könnt aber auch euren AG schriftlich mitteilen das ihr jegliche Überstunden ablehnt bis zur Klärung des prozederes. Dann kommt euer AG mit sicherheit auf euch zu.
Kann nur sein das bei euch die MA gerne Überstunden machen und ihr euch dadurch ein Eigentor schießt. Aber auch diese Art der Entscheidung muss über einen Beschluss gefaßt werden.
Lese dir bitte auch den Link mal von Anfang bis Ende durch. Dann wäre diese Frage auch nicht mehr aufgekommen.
◆───"Da es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann müssen wir nachträglich den überstunden in der Sitzung zustimmen? "───◆
Nein
So nun noch mal zum Schluss.
Wollt ihr von euren AG nicht mehr veräppelt werden, nichts anderes macht er gerade, dann besucht Seminare und zwar so schnell wie es euch nur möglich ist.
Erstellt am 29.04.2017 um 20:45 Uhr von samy2006
Also ich versteh das nicht...wir sind ein 3er Gremium und haben 2 Ersatzmitglieder. Alle 3 BR waren verhindert und sollen die Ersatzmiglieder einladen?
Die Begründung des AG wieso er die Zustimmung nicht eingeholt hat war das die drei BR krank oder im Urlaub waren er somit keinen hatte an dem er sich wenden würde
Erstellt am 29.04.2017 um 22:28 Uhr von UliPK
Und woher soll ich das Wissn das ihr ein 3er Gremium seid?
Deswegen ja auch meine Frage in meiner ersten Antwort.
"Wie groß ist euer BR?"
Da du dies nicht beantwortet hattest konnte ich auch nicht wissen wie groß ihr seid.
Dazu dann dieses:
Nach § 33 Abs. 2 BetrVG ist ein Betriebsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, wobei die Stellvertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist. Also ist dann der Ansprechpartner für euren AG einer der beiden Ersatzmitglieder.
Diese beiden könnten sogar unter bestimmten Voraussetzungen in einer BR-Sitzung Beschlüsse fassen. Ich glaube aber auch das dies hier zu weit führen würde.
gironimo hatte ja auch schon geschrieben gehabt
◆───"Wenn wenigstens ein BR da ist, hat der AG auch einen Ansprechpartner."───◆
Ersatzmitglieder werden zu vollwertigen BR-Mitgliedern für die Zeit der Verhinderung.
Würde aber schon ganz gerne Wissen was denn jetzt richtig ist.
Bei deiner Frage(Eingangspost) hast du das geschrieben.
◆───"denn die 3 BR Mitglieder waren nicht zeitgleich verhindert."───◆
Jetzt aber schreibst du
◆───"Alle 3 BR waren verhindert."───◆ und
◆───"Die Begründung des AG wieso er die Zustimmung nicht eingeholt hat war das die drei BR krank oder im Urlaub waren er somit keinen hatte an dem er sich wenden würde ───◆
Was denn nun?