Hallo,

Bei uns haben wir den Fall das die 3 Betriebsratsmitglieder krank oder im Urlaub sind.
Nun hatte der Arbeitgeber Überstunden veranlasst, ohne überhaupt den Betriebsrat wenigstens per E-Mail darüber zu informieren.
Zuvor tat dies der Arbeitgeber auch nicht und jetzt beruft er sich drauf, dass er nicht wusste, an wen er sich wenden sollte, was sehr widersprüchlich ist, denn die 3 BR Mitglieder waren nicht zeitgleich verhindert. Das Problem war in der Vergangenheit immer wieder der Fall gewesen und hat sich nicht an unsere Rechte gehalten.

Wie sieht die Rechtslage aus?Ist er von seiner Informationspflicht freigesprochen in diesem Fall?