Ein Arbeitgeber ordnet Feierabend an weil eine Handwerksfirma Tätigkeiten machen will. Die Mitarbeiter haben ausreichend Überstunden. Müssen diese von den Mitarbeitern genommen werden oder nicht? Wie sieht die rechtslage aus. BV oder Tarifvertrag gibt es nicht.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch