Arbeitgeber ordnet Feierabend an - müssen die MA dazu Überstunden abbauen?
Arbeitgeber ordnet Feierabend an. Ein Arbeitgeber ordnet Feierabend an weil eine Handwerksfirma Tätigkeiten machen will. Die Mitarbeiter haben ausreichend Überstunden. Müssen diese von den Mitarbeitern genommen werden oder nicht? Wie sieht die rechtslage aus. BV oder Tarifvertrag gibt es nicht.
Community-Antworten (1)
29.09.2006 um 18:30 Uhr
Meines Erachtens ohne weiteres möglich. Und sogar sehr sinnig.
Im übrigen wäre eine entsprechende BV mal sinnig - wenngleich in diesem Fall auch nicht anders wirksam!
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