Hallo Kollegen,

folgende Rahmenbedingungen:
* Unternehmen mit 85 MA
* Kein TV
* Keine SBV, da nur 3 Kollegen SB sind
* Schichtdienst an allen Tagen des Jahres von 04:30h - 21:30h. Für die Entlohnung gelten entsprechende Schichtzulagen (Nachtarbeit von 06:00h nach 20:00h, Samstags/Sonntags/Feiertagsarbeit)

Ein schwerbehinderter Kollege hat eine Attestierung von seinem Arzt bekommen, die dazu führt, dass er an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann. Der AG wird ihn daher an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen in demselben Gebäude einsetzen. Hierdurch kommt es allerdings zu einer Reduzierung des Einsatzes an Wochenenden/Feiertagen bzw. zu Nachtzeiten, d.h. der Kollege wird weniger Zulagen erhalten.

Hat er (Günstigkeitsprinzip?) einen Anspruch auf entsprechenden Ausgleich seiner Vergütung? Ist hier auf die Nettoentlohnung (Steuerfreiheit bestimmter Zulagen) abzustellen?


Danke schonmal für Eure Antworten!