Eine Verschlechterung der BAV-Anpassung durch Veränderung der BV-Ruhegeldordnung hat sich der AG auf sein Panier geschrieben. Kann diese Verschlechterung auch Vorruheständler und Pensionäre treffen, in deren Arbeitsverträgen auch eine "Jeweiligkeits-Klausel" stand, wenn eine geänderte BV-Ruhegeld zu Stande kommt?