Erstellt am 19.11.2006 um 12:05 Uhr von Fayence
kapitän,
soll die "Jeweiligkeits-Klausel" im Prinzip jegliche Form der "Besitzstandswahrung" aushebeln? Hielte ich für einen verdammt schlechten "Scherz". Du solltest Dir einmal das BetrAVG ansehen.
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