Wie kann ich den AG dazu bringen eine BV über Urlaubsrundsaetze abzuschließen?
Hallo liebes Forum, bei uns ist der Vorgang der Antragstellung und Gewährung des Urlaubs nicht geregelt. Laut §87 Nr5 BetrVG hat der BR ja auch ein Mitbestimmungsrecht. Muss der AN mit dem BR eine BV abschließen? Wenn ja, welche Mittel hat der BR eine BV einzufordern?
Danke Gruß
Community-Antworten (2)
25.04.2017 um 17:28 Uhr
Ihr solltet euch zunächst überlegen, wie ihr das Thema regeln wollt.
Dann wendet ihr euch an den AG und fordert ihn auf, mit euch über eine BV zu verhandeln. Wenn er nicht will, könnt ihr die BV mit Hilfe einer Einigungsstelle durchsetzen.
Hattet ihr schon einmal Grundlagenseminare besucht?
25.04.2017 um 17:56 Uhr
@ FrankH Das ist jetzt so ein Thema, wovon man als BR der hier nicht wirklich sattelfest und auch durchsetzungsfähig ist, besser die Finger lassen sollte. Wer glaubt, das geht mal so nebenbei: BV einfordern, Verhandeln, Erstellen und dann Umsetzen, hat entweder den TOP Arbeitgeber schlechthin oder weilt noch in den Ausläufern seiner nächtlichen Träume.
Ich bin ja nun wahrlich kein Frischling mehr und habe als BR schon so einiges erleben dürfen, aber bei diesem Thema bin auch ich der Verzweiflung ziemlich nahe gewesen. Nach fast zwei Jahren haben wir unsere BV zwar durchbekommen, aber auch nicht so wie ursprünglich erhofft.
Da sich bei so einer BV Erzwingbares und Freiwilliges ja vermischt, kommt man leider um Kompromisse nicht herum. Dieses dann den MA zu verkaufen ist auch nicht immer so einfach.
Hat man den ersten Kompromiss durch, geht es an den nächsten. Hat man etwas Erzwingbares per Einigungsstelle durchgesetzt, leidet darunter die Kompromissfähigkeit des anderen bei nicht erzwingbaren (freiwilligen) und so weiter…
Gerade beim Urlaub scheinen sich die AG so zu verhalten, als wäre es eine ihrer letzten Bastionen, die es mit aller Macht zu verteidigen gilt.
Letztlich haben wir unser Ziel auch nur deshalb zumindest halbwegs erreicht, indem wir bei uns die rechtlichen Regeln knallhart angewendet haben. D. h., MA über zukünftig vom BR gewünschte Abläufe informieren, Äußerungsfristen beinhaltende Anträge erstellen und an die MA verteilen. Dann jede mögliche Beteiligungsmöglichkeit auch konsequent umsetzen, und sei es bis zur Einigungsstelle.
Kleiner Tipp: Da der Anspruchsberechtigte in der Wahl seines Antrags frei ist und betriebliche Formulare der Mitbestimmung des BR unterliegen, sollte man sie so gestalten, dass kaum noch Fragen offen bleiben. Da die Quittierung des Antrages verweigert werden könnte, sollte man dort auch Zeugen aufführen und dieses auch bestätigen lassen.
Da so manche Firmen mit einer Zertifizierung protzen die ja meistens auch Formulare umfasst, sollte man sich hier auf etwas Stress einstellen. Was für einen BR aber auch ein nicht schlechtes Verhandlungsargument hinsichtlich des Erreichens eines Zieles sein kann. Wer jetzt eine gewisse Standfestigkeit mitbringt, sollte sich der Aufgabe annehmen. Etwas dabei Lernen wird man auf jeden Fall.
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