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Prämien Nachteile für BR Mitglieder

M
mob81169970
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, eine Frage... Wir arbeiten in einem Betrieb der nach Provision bezahlt. Je mehr verkauft wird umso besser verdient man... Man hat auch die Chance eine Jahresendprämie zu bekommen. Nun zu meiner Frage, kann der Arbeitgeber verlangen, daß der Betriebsrat genau die gleichen Zahlen bringen muss, wie ein normaler Arbeitnehmer? Oder müssen wir als BR prozentual weniger bringen? Wenn wir die gleichen Zahlen bringen sollen, wären wir doch aber benachteiligt oder? Und geschweige wir müssen weniger bringen,kann der Arbeitgeber das schriftlich verlangen? Oder reicht das, wenn wir ihm nen Paragraphen um die Ohren hauen? Vielen Dank schon mal..

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Community-Antworten (3)

C
celestro

26.11.2023 um 21:16 Uhr

"kann der Arbeitgeber verlangen, daß der Betriebsrat genau die gleichen Zahlen bringen muss, wie ein normaler Arbeitnehmer?"

Nein, natürlich nicht.

"Oder müssen wir als BR prozentual weniger bringen?"

Ja, klar!

"Und geschweige wir müssen weniger bringen,kann der Arbeitgeber das schriftlich verlangen? Oder reicht das, wenn wir ihm nen Paragraphen um die Ohren hauen?"

Verlangen kann er viel. Aber es sollte reichen, das Ihr droht, einen RA auf seine Kosten zu beauftragen. Er dürfte wissen, dass das nur teuer für ihn wird.

Für einen ersten Ansatzpunkt, schau mal hier:

https://law-journal.de/jahrgang-2020/heft-2-2020/betriebsratsvergutung-bei-leistungsbezogener-vergutung/

S
Steinerin

27.11.2023 um 09:19 Uhr

Als es bei uns noch Prämie gab, hatten wir mit dem AG vereinbart, dass es für die Zeit der BR Tätigkeit einen Ausgleich gab, um nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, schlechter da zu stehen als die Kollegen. Bei uns hieß es, Vertrag= 40 Stunden; davon bspw. 10 Stunden BR Arbeit. Dann wurde die durchschnittliche Stundenprovision der 30 Std ermittelt, das gab es dann als Ausgleich pro getätigter BR Stunde.

M
Muschelschubser

27.11.2023 um 09:25 Uhr

Nein, muss man nicht, es ist nur schwer zu greifen.

Bei uns ist es so, dass die nach §38 Teilfreigestellten ihre Freistellung anteilig auf die Verzielung angerechnet bekommen.

Bei Freistellung nach §37 ist das jedoch schwer greifbar.

Das funktioniert m.E. nicht ohne eine Vereinbarung mit dem AG, sonst rutscht die sporadische Freistellung für BR-Tätigkeiten so durch.

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