Nach §23 BetrVG (1) können ein Viertel der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Auflösung des Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

Schön und gut, aber was kann ich als einzelnes Betriebsratsmitglied tun, den BR (d.h. die BR-Mehrheit) dazu zu bringen, seine Pflicht zu erfüllen und MEINE Rechte zu wahren? Wenn ich z.B. nicht zu BR-Sitzungen eingeladen werde, oder "Beschlüsse" werden außerhalb von BR-Sitzungen getroffen, oder der BR fällt eindeutig rechtswidrige Beschlüsse.

Der Weg nach §23 ist viel zu schwierig und letztlich nicht gewünscht. Zunächst geht es nicht darum, den BR abzusetzen, sondern ihn zum Einhalten von BetrVG usw. zu bringen. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, beispielsweise über eine einstweilige Anordnung?

Valensina