Gehaltserhöhung in OT-Betrieben
Guten Tag allen. Meine Frage: unser Betrieb ist seit sieben Jahren ohne Tarifbindung. Die neuen Kollegen haben entsprechend schlechte Arbeitsverträge. Die alten Kollegen, also die in der tariflichen Nachwirkung, haben bislang vier Tariferhöhungen bekommen, und zwar eins zu eins umgesetzt die Erhöhungen, die tariflich neu ausgehandelt wurden. Ich bin mir sicher, dass der Arbeitgeber zur Tariferhöhung nicht verpflichtet war (könnte das auf Nachfrage auch genau begründen). Meine Frage lautet nun, ob sich aus den vier weiter gegeben Erhöhungen im Einzelfall eine betriebliche Praxis ergibt, auf die man sich berufen könnte. Beim Schreiben an die alten Kollegen, dass sie mehr Geld bekommen, wurde auf die Tariferhöhungen kein Bezug genommen. Die Formulierung lautete jeweils nur " Ihr neues Gehalt beträgt ab… " Vielen Dank!
Community-Antworten (8)
23.04.2017 um 20:21 Uhr
Warum meinst Du, dass er nicht verpflichtet war?
Wie wäre es mit Mitgliederwerbung um sich einen Haustarif zu erstreiten?
Wer verklagt schon seinen AG auf mehr Geld, während gleichzeitig die Schere immer weiter auseinander geht.
23.04.2017 um 20:21 Uhr
Warum meinst Du, dass er nicht verpflichtet war?
Wie wäre es mit Mitgliederwerbung um sich einen Haustarif zu erstreiten?
Wer verklagt schon seinen AG auf mehr Geld, während gleichzeitig die Schere immer weiter auseinander geht.
23.04.2017 um 20:26 Uhr
@gironimo danke. Im Prinzip hast du natürlich recht. Wir sind auch dran, aber du weißt ja, wie das mit den jungen Kollegen häufig ist. Die, die davon profitieren würden, sind besonders zurückhaltend. Warum ich glaube, dass der Arbeitgeber nicht zur Erhöhung verpflichtet ist: in unseren Arbeitsverträgen gibt es zwar einen Bezug zu den Tarifverträgen. Aber es heißt nicht, "in der jeweils aktuellen Fassung". Daraus schließe ich, dass er nur die Tarife zahlen muss, die bis zum Auslaufen des damals gültigen Tarifverertrags gezahlt werden mussten.
24.04.2017 um 09:59 Uhr
Da sieht es ja Dein Chef offenbar anders. Nur weil er nicht im Verband ist, gibt es dennoch einen jeweils gültigen Tarifvertrag, den er ja auch dann laut Vertrag zur Anwendung bringen muss , wenn seitens des AN keine Tarifbindung besteht.
24.04.2017 um 10:06 Uhr
Warum "zur Anwendung bringen muss?" wenn es in den Arbeitsverträgen heißt: es gilt der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung, dann ist die Sache klar. Aber genau das fehlt ja. Es heißt nur: die Tarifverträge kommen zur Anwendung. Das sind meiner Ansicht nach die Tarifverträge zum Zeit des Austritts des Arbeitgebers aus der Tarifbindung.
24.04.2017 um 11:46 Uhr
Will denn der Chef nicht mehr die Erhöhungen zahlen? Wenn du es konkret wissen willst, musst Du wohl oder übel mit Deinem Arbeitsvertrag zu einem Fachanwalt gehen.
25.04.2017 um 12:23 Uhr
Warum haben die "alten" Kolleginnen eine Gehaltserhöhung bekommen und die neuen nicht? Was ist der Unterschied im Arbeitsvertrag, wonach AG einigen Kolleginnen Gehaltserhöhung zahlt, anderen nicht? Hier muss der BR prüfen und ggf. auf Gleichbehandlung bestehen.
Ggf. kann es sich bei der Gehaltserhöhung um eine betriebliche Übung handeln. Das kann der BR ebenfalls prüfen. Das bringt m.E. allerdings den neuen Kolleginnen nichts, sondern würde nur den Anspruch auf weitere Gehaltserhöhungen bei den "alten" Kolleginnen begründen.
25.04.2017 um 15:22 Uhr
@rsddbr ich bitte doch darum, den Text vor der Kommentierung zu lesen. Bei den älteren Kollegen gibt es im Arbeitsvertrag einen Bezug zum Tarifvertrag. Bei den jüngeren Kollegen gibt es diesen Bezug nicht mehr.
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