Guten Tag allen. Meine Frage: unser Betrieb ist seit sieben Jahren ohne Tarifbindung. Die neuen Kollegen haben entsprechend schlechte Arbeitsverträge. Die alten Kollegen, also die in der tariflichen Nachwirkung, haben bislang vier Tariferhöhungen bekommen, und zwar eins zu eins umgesetzt die Erhöhungen, die tariflich neu ausgehandelt wurden. Ich bin mir sicher, dass der Arbeitgeber zur Tariferhöhung nicht verpflichtet war (könnte das auf Nachfrage auch genau begründen). Meine Frage lautet nun, ob sich aus den vier weiter gegeben Erhöhungen im Einzelfall eine betriebliche Praxis ergibt, auf die man sich berufen könnte. Beim Schreiben an die alten Kollegen, dass sie mehr Geld bekommen, wurde auf die Tariferhöhungen kein Bezug genommen. Die Formulierung lautete jeweils nur " Ihr neues Gehalt beträgt ab… " Vielen Dank!