Erstellt am 23.04.2017 um 18:21 Uhr von gironimo
Warum meinst Du, dass er nicht verpflichtet war?
Wie wäre es mit Mitgliederwerbung um sich einen Haustarif zu erstreiten?
Wer verklagt schon seinen AG auf mehr Geld, während gleichzeitig die Schere immer weiter auseinander geht.
Erstellt am 23.04.2017 um 18:21 Uhr von gironimo
Warum meinst Du, dass er nicht verpflichtet war?
Wie wäre es mit Mitgliederwerbung um sich einen Haustarif zu erstreiten?
Wer verklagt schon seinen AG auf mehr Geld, während gleichzeitig die Schere immer weiter auseinander geht.
Erstellt am 23.04.2017 um 18:26 Uhr von Tantefrieda
@gironimo danke. Im Prinzip hast du natürlich recht. Wir sind auch dran, aber du weißt ja, wie das mit den jungen Kollegen häufig ist. Die, die davon profitieren würden, sind besonders zurückhaltend. Warum ich glaube, dass der Arbeitgeber nicht zur Erhöhung verpflichtet ist: in unseren Arbeitsverträgen gibt es zwar einen Bezug zu den Tarifverträgen. Aber es heißt nicht, "in der jeweils aktuellen Fassung". Daraus schließe ich, dass er nur die Tarife zahlen muss, die bis zum Auslaufen des damals gültigen Tarifverertrags gezahlt werden mussten.
Erstellt am 24.04.2017 um 07:59 Uhr von gironimo
Da sieht es ja Dein Chef offenbar anders. Nur weil er nicht im Verband ist, gibt es dennoch einen jeweils gültigen Tarifvertrag, den er ja auch dann laut Vertrag zur Anwendung bringen muss , wenn seitens des AN keine Tarifbindung besteht.
Erstellt am 24.04.2017 um 08:06 Uhr von Tantefrieda
Warum "zur Anwendung bringen muss?" wenn es in den Arbeitsverträgen heißt: es gilt der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung, dann ist die Sache klar. Aber genau das fehlt ja. Es heißt nur: die Tarifverträge kommen zur Anwendung. Das sind meiner Ansicht nach die Tarifverträge zum Zeit des Austritts des Arbeitgebers aus der Tarifbindung.
Erstellt am 24.04.2017 um 09:46 Uhr von gironimo
Will denn der Chef nicht mehr die Erhöhungen zahlen?
Wenn du es konkret wissen willst, musst Du wohl oder übel mit Deinem Arbeitsvertrag zu einem Fachanwalt gehen.
Erstellt am 25.04.2017 um 10:23 Uhr von rsddbr
Warum haben die "alten" Kolleg*innen eine Gehaltserhöhung bekommen und die neuen nicht? Was ist der Unterschied im Arbeitsvertrag, wonach AG einigen Kolleg*innen Gehaltserhöhung zahlt, anderen nicht? Hier muss der BR prüfen und ggf. auf Gleichbehandlung bestehen.
Ggf. kann es sich bei der Gehaltserhöhung um eine betriebliche Übung handeln. Das kann der BR ebenfalls prüfen. Das bringt m.E. allerdings den neuen Kolleg*innen nichts, sondern würde nur den Anspruch auf weitere Gehaltserhöhungen bei den "alten" Kolleg*innen begründen.
Erstellt am 25.04.2017 um 13:22 Uhr von Tantefrieda
@rsddbr ich bitte doch darum, den Text vor der Kommentierung zu lesen. Bei den älteren Kollegen gibt es im Arbeitsvertrag einen Bezug zum Tarifvertrag. Bei den jüngeren Kollegen gibt es diesen Bezug nicht mehr.