Gehaltserhöung - Welche Informationen muss die Heimleitung bei Nichteingehen auf die Forderung der Gehaltserhöhung dem Betriebsrat geben?
Mitarbeiter einer privaten Gesellschaft - Altenpflege - wollen eine Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten. Der Betriebsrat hat mit der Heimleitung darüber gesprochen und lehnt eine Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter ab. Es sollen einzelne schriftliche Einreichungen darüber gemacht werden. Darüber hinaus, gibt die Heimleitung Auskunft darüber, daß Betten leer seien und Instandhaltungskosten anstehen und eine Gehaltserhöhung für alle nicht denkbar wäre. Welche Informationen muss die Heimleitung das Nichteingehen auf die Forderung der Gehaltserhöhung dem Betriebsrat geben?
Community-Antworten (3)
13.11.2008 um 12:40 Uhr
@ iris65 Du kannst sowieso nur eine aussertariflich Lohnerhöhung fordern, wenn der AG nicht will, was willst du tun? Kannst nichts erzwingen. Wie siehts mit den Tarifvertragsparteien aus, geht da nichts? Oder seid ihr nicht tarifgebunden? Dann solltet ihr euch die Gewerkschaft ins Boot holen für den Abschluss eines Haustarifvertrags.
13.11.2008 um 12:42 Uhr
der AG brauch da gar nicht mit Euch reden!
13.11.2008 um 14:34 Uhr
Siehe § 77 Abs. 3 BetrVG: (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
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