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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhung befristeter Vertrag

F
Franzi1995
Sep 2021 bearbeitet

Hallo! Es ist eindeutig nicht möglich einen befristeten Vertrag mit einer Gehaltserhöhung zu kombinieren. Eine Gehaltserhöhung danach ist aber möglich oder? Gibt es eine konkrete Regelung wie viel Zeit zwischen Verlängerung und Gehaltserhöhung sein muss? Danke für die Hilfe! Franzi

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Community-Antworten (6)

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celestro

15.09.2021 um 12:02 Uhr

"Es ist eindeutig nicht möglich einen befristeten Vertrag mit einer Gehaltserhöhung zu kombinieren."

Das soll sich aus "welcher" Regel ergeben? Klar ... sehr oft wird so etwas nicht vorkommen. Aber wieso sollte das unmöglich sein?

G
ganther

16.09.2021 um 02:11 Uhr

das Problem besteht bei der sachgrundlosen Befristung: BAG 7 AZR 603/06. Ein Arbeitsrichter meinte bei einem Seminar, dass es eigentlich keine bestimmte Frist gibt. Er würde AG aber zu 2 Wochen Abstand zur Verlängerung raten

C
celestro

16.09.2021 um 13:08 Uhr

@ganther

in dem Beschluss des BAG ging es aber um die Änderung der Arbeitsbedingungen. Ich sehe nicht, wieso man das auf die Gehaltshöhe übertragen könnte / müsste.

R
Relfe

16.09.2021 um 13:57 Uhr

man kann doch in einen befristeten Vertrag ein Gehalt reinschreiben wie man möchte? Genau genommen stimmt es aber, das man keine Gehaltserhöhung reinschreiben kann, weil es ist ja das Ursprungsgehalt dieses Vertrages. Das kann höher sein, als das Gehalt im vorherigen Vertrag, stellt aber wohl keine "Gehaltserhöhung" im eigentlichen Sinn dar.

W
wdliss

16.09.2021 um 16:16 Uhr

@celestro:

Folge des Urteils:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/befristeter-arbeitsvertrag-verlaengerung-und-kettenbefristungen_idesk_PI42323_HI3528047.html

"Keine Vertragsänderungen bei Verlängerung

Bei der Nutzung dieser gesetzlichen Möglichkeit sind nach der Rechtsprechung des BAG jedoch 2 Besonderheiten streng zu beachten:

  1. Die Vereinbarung über die Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses muss noch vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrags getroffen werden.

  2. Die Vereinbarung darf nur die Vertragslaufzeit, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen ändern. Das gilt selbst dann, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind, wie etwa ein erhöhter Stundenlohn.

Ein – noch so geringfügiger – Verstoß auch nur gegen eine der beiden Bedingungen hat zur Folge, dass nach der Rechtsprechung des BAG nicht eine Verlängerungsvereinbarung, sondern vielmehr der Neuabschluss eines befristen Arbeitsvertrags vorliegt(...)"

C
celestro

16.09.2021 um 16:38 Uhr

@wdliss

Danke!

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