Gehaltserhöhung abgelehnt, weil Gehalt dann höher als das des Vorgesetzten
Hallo Im konkreten Fall wurde ein Kollege in den letzten 18 Monaten immer wieder mit Zusatzaufgaben betraut. Daraufhin fragte er wegen einer Gehaltserhöhung. Er hatte diesbezüglich mehrere Gespräche mit dem Resultat, dass er immer wieder vertröstet wurde. Beim letzten Gespräch wurde die Mehrbelastung und Mehrleistung in Frage gestellt und somit auch die Grundlage für die Gehaltserhöhung. Daraufhin hat der Kollege über einen Zeitraum von 6 Monaten die tatsächliche Mehrbelastung und Mehrleistung so stichhaltig belegt, dass die Gehaltserhöhung mit dem Argument abgewiesen wurde, dass er in diesem Fall dann mehr als sein Vorgesetzter verdienen würde. Kann man als BR etwas machen um die Gehaltserhöhung dennoch zu erzwingen ? Gruß Alfred
Community-Antworten (4)
26.11.2014 um 12:23 Uhr
Nein - der Kollege muss selbst seine Ansprüche rechtlich durchsetzen (ggf. mit Hilfe der Gewerkschaft).
Ihr könnt bestenfalls diplomatisch und vermittelnd tätig werden.
Aber wie kommt es denn zu ständigen Mehrbelastungen? (Überstunden?)
26.11.2014 um 12:34 Uhr
Ok Danke. Die Mehrbelastung kommt dadurch zustande, dass Mitarbeiter gegangen sind, die nicht ersetzt wurden. Deren Aufgaben wurden dann umverteilt. Daraus resultiert dann auch ein gewisses Maß an Überstunden, dass aber nicht das Kontingent, welches in dem Arbeitsvertrag schon abgegolten ist übersteigt. Primär wurde aber die Intensität der Arbeitsbelastung und der Verantwortungsbereich erhöht. Grundsätzlich geht es darum, ob man als BR etwas gegen eine so offensichtlich fadenscheinige Argumentation unternehmen kann.
26.11.2014 um 12:41 Uhr
Geht es um Überstunden oder um höherwertige Tätigkeiten? Geleistete Überstunden müssen natürlich vergütet werden auch wenn dann der Vorgesetzte weniger verdient. Geht es um höherwertige Tätigkeiten müsste der Kollege vielleicht mal sagen das er nur dazu bereit ist wenn dies mit einer Gehaltserhöhung verbunden ist.
Aber wie gesagt Betriebsrat kann hier nur vermitteln aber nix erzwingen.
26.11.2014 um 12:44 Uhr
Oh überschnitten Alfred :-) na bei Überstunden seit Ihr doch in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG dann einfach mal die Überstundenanträge ablehnen.
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