Erhöhung des Urlaubsanspruch bei gleichzeitigem Verzicht auf ordentliche Gehaltserhöhung
Hallo, wir haben ein kniffliges Problem bzgl. Erhöhung des aktuellen Urlaubsanspruch von 27 Tagen auf generell 30 Tage/Jahr. Zwei MA haben 30 Tage, der Rest 27. Unser neuer BR hat mit der Geschäftsführung ein sukzessives Model vereinbart, bei welchem pro Jahr jeweils 1 Tag dazu kommt. Allerdings müssen die MA gleichzeitig auf deren jährliche ordentliche Gehaltserhöhung verzichten und zear für dieses und nächsten beiden Geschäftsjahre. In den letzten Jahren gab es Gehaltserhöhungen zwischen 2-6% abhängig von der individuellen Leistungsbenotung welche im Zusammenhang mit persönlichen KPIs/Zielen stand. Leider hat der BR nicht unbedingt den tollsten Job gemacht, um einzelnen MA zu erklären, was ein Arbeitstag/Urlaubstag gemessen am individuellen Grundgehalt ausmacht bzw. "kostet" und leider haben wohl manche falsch gerechnet und nicht verstanden, dass bei einem Verzicht auf die diesjährigen über 1% Gehaltserhöhung das uU bereits über 2 Urlaubstage ausmacht. Nächstes Jahr könnte die Gehaltserhöhung wieder etwa 3% ausmachen.
Meine 1ste Frage ans Forum: Darf der BR überhaupt solche Verhandlungen, welche ein büroübergreifender Verzicht auf die individuelle leistungsbezogene Gehaltserhöhung beinhaltet, überhaupt führen??
Der BR hat ihr Verhandlungsergebnis den MAs in einer Versammlung präsentiert und eine Umfrage mit ganz engem Zeitrahmen gestartet. Leider haben knapp über 50% für die 30 Tage mit 3 Jahren Gehaltserhöhungsverzicht gestimmt.
Frage 2: Muss ich nun die Änderung zum Arbeitsvertrag gegen meinen Willen unterschreiben?
Ich möchte ausdrücklich von dieser BR-Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Die GmbH beschäftigt unter 50 MA und ist an keinen Tarifvertrag gekoppelt.
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (12)
27.08.2014 um 00:08 Uhr
Versucht der Betriebsrat eine sogenannte Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abzuschliessen oder wurde nur verhandelt und euer AG legt euch das Ergebnis als geänderten Arbeitsvertrag vor?
27.08.2014 um 10:56 Uhr
Darf der BR überhaupt solche Verhandlungen, welche ein büroübergreifender Verzicht auf die individuelle leistungsbezogene Gehaltserhöhung beinhaltet, überhaupt führen??<
Nein - darf er nicht. Hier kommt der § 77 Abs. 3 BetrVG ins Spiel. Dieser § gilt auch in Betrieben, in dem es keinen Tarif gibt.
Und zur Frage 2. Nein - musst Du nicht.
27.08.2014 um 14:25 Uhr
Antwort an metallica: Der BR hat die Verhandlungen mit der Geschäftsführung geführt und das Verhandlungsergebnis der Belegschaft in einer Infoveranstaltung vorgestellt. Danach sollten die MA abstimmen. Der AG hat nun allen MA eine "Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag" zugesendet.
Antwort an gironimo: Vielen herzlichen Dank für die Antwort!
27.08.2014 um 15:26 Uhr
tja, wenn der arbeitgeber dies über die arbeitsverträge regelt, ist es individualrecht und der br hat nur den fehler gemacht sich vor arbeitgebers wägelchen spannen zu lassen.
27.08.2014 um 19:41 Uhr
@SamRab
.....und wenn man der letzten Aussage folgt hat man bei Formulararbeitsverträgen eh verloren; nichts anderes ist dies nämlich letztendlich. Mitbestimmung nach § 94 Abs 2. Expleziet den 2. Halbsatz.
27.08.2014 um 20:31 Uhr
snooker, jetzt hör ich auf mich zu sorgen. denn da ist nichts mehr zu retten
27.08.2014 um 22:33 Uhr
Ich denke Gironimo hat alles gesagt: Der BR hat seine Befugnisse überschritten, den Zusatz zum AV brauchst und solltest du nicht unterschreiben, wenn du nicht willst. Allerdings kann man sich von gültig geschlossenen Betriebsvereinbarungen individuell nicht ausschliessen lassen, es sei denn in der BV wurde das ausdrücklich vereinbart.
27.08.2014 um 22:58 Uhr
was schreibst du da? wo hat der br was überschritten? er hat verhandelt, aber er hat nichts abgeschlossen. er war blöd , ok, aber alles andere macht der arbeitgeber jetzt individualrechtlich
27.08.2014 um 22:58 Uhr
„Mitbestimmung nach § 94 Abs 2. Expleziet den 2. Halbsatz.“
Was hat das jetzt mit dem § 94 zu tun?
Glaskugel beschlagen?????
28.08.2014 um 00:29 Uhr
@Nubbel, allein die Tatsache, dass und wie SamRab jetzt hier fragt, zeigt doch dass die "normalen" juristisch nicht geschulten AN durch solche Aktionen in eine Drucksituation geraten, die doch dem Sinn der Arbeitnehmervertretungen irgendwie zuwider laufen - eben solche Drucksituationen zu vermeiden
Es war sicher vom BR gut gemeint, und du hast recht ein falscher Beschluss kam nicht zustande, aber wieviele AN in SamRabs Firma unterschreiben jetzt, weil der AV suggestiv formuliert wurde und der BR signalisiert hat "geht schon alles klar"?
28.08.2014 um 09:06 Uhr
Nur mal so nachgefragt, was hat §94 mit diesem Sachverhalt zu tun, speziell mit dem 2. Halbsatz in Abs. 2 ?
§ 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.
30.08.2014 um 10:54 Uhr
dass die "normalen" juristisch nicht geschulten AN durch solche Aktionen in eine Drucksituation geraten, die doch dem Sinn der Arbeitnehmervertretungen irgendwie zuwider laufen - eben solche Drucksituationen zu vermeiden<
@metallica: Du hast die Situation völlig richtig erfasst. Der BR hat dieses Model wärmstens empfohlen und auch die im Urlaub befindlichen dazu gepusht, genau für dieses Model zu stimmen. Außerdem ist der BR nun enttäuscht darüber, dass der AG keine BV daraus gemacht hat, sondern alles über die Arbeitsverträge abwickelt.
Leider ist es nicht das erste Mal, dass der BR über seine Kompetenzen hinaus schießt. Es wurde bereits ein MA in Schwierigkeiten gebracht - mit der gleichen Haltung "wir haben es doch nur gut gemeint..."
Ja, die Mitarbeiter fühlen sich unter Druck. Der Großteil will nun eigentlich nicht unterschreiben und hat gleichzeitig Angst vor Represalien wenn sie nicht unterschreiben. Diese Aktion hat nachhaltig einen Einfluss auf das AG-AN-Verhältnis und vermutlich nicht wirklich im positiven Sinne, was sehr traurig ist.
@Alle: Vielen herzlichen Dank für euren Input. Das hat mir alles sehr geholfen und ich werde eure Antworten mit meinem Team teilen.
Verwandte Themen
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub 1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Befristung der Std.-Erhöhung ohne Grund möglich?(Pflegeberuf)
Meine Frau arbeitet in der Altenpflege seit 12 jahren als Nichtexaminierte Altenpflegerin und bekommt (sicher bereits 10x) jedesmal eine AV-Änderung, in der einer Erhöhung der wöchentl. Az auf 39h mit
EDV Lösung für BR Dokumente gesucht
Liebe Kollegen, für unsere BR-Dokumente suchen wir in unserer Firma nach einer technischen Lösung diese geschützt mit gleichzeitigem Zugriff abzulegen. Zur Info: Das bisherige BR Verzeichnis liegt
Verzicht auf eine Lohnerhöhung aus einer Notlage.
Folgender Fall: Ein Mitarbeiter musste sich aus einer Not 72 Stunden unbezahlten Urlaub nehmen (2015). Das wurde auch genehmigt. Man wollte dann diesen unbezahlten Urlaub in Abzug bringen was OK wäre,
Gehaltserhöung - Welche Informationen muss die Heimleitung bei Nichteingehen auf die Forderung der Gehaltserhöhung dem Betriebsrat geben?
Mitarbeiter einer privaten Gesellschaft - Altenpflege - wollen eine Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten. Der Betriebsrat hat mit der Heimleitung darüber gesprochen und lehnt eine Gehaltserhöhung