Erstellt am 18.04.2017 um 11:57 Uhr von gironimo
Bei der Höhe des Arbeitsentgelts ist der BR aussen vor.
Er ist aber in der Mitbestimmung bei den allgemeinen Entgeltgrundsätzen.
Es stellt sich also die Frage, auf welcher Basis du die Zulage erwartest .
Ist es eine frei ausgehandelte Zulage, eine tarifliche Zulage oder ist die Basis eine Betriebsvereinbarung?
Warst du denn schon mal beim BR und hast nachgefragt?
Erstellt am 18.04.2017 um 13:16 Uhr von rsddbr
Was verstehst du unter "vereinbarte Tätigkeitszulage"? Ist die Zulage mit dem AG individuell ausgehandelt, hat der BR keinerlei Mitbestimmungsrechte.
Handelt es sich um eine neue Eingruppierung aufgrund des Tätigkeitswechsels (dem meines Erachtens rein formal eine Versetzung vorausgegangen sein könnte, welcher der BR ebenfalls zugestimmt haben muss), dann muss der BR dieser zustimmen. ALLERDINGS: Er muss dies innerhalb einer Woche tun. Kann er keine Gründe für eine Ablehnung innerhalb dieser Zeit vorbringen, so gilt seine Zustimmung als erteilt. 4 Monate warten auf die Zustimmung des BR ist definitiv nicht in Ordnung. Du weisst auf jeden Fall, wen du nicht wieder wählen wirst nächstes Jahr!
Erstellt am 18.04.2017 um 13:57 Uhr von Vino76
Hallo, Danke erstmal für die schnellen Antworten! Es handelt sich um eine frei mit dem AG ausgehandelte, rein tätigkeitsbezogene Zulage, die nur mich alleine betrifft. Eine erste Anfrage beim BR wurde eher weggenuschelt..jedenfalls kein greifbares Argument genannt.
In der Tat, mich enttäuscht die "Arbeit" des BR dermaßen...da sehe ich nicht das ich überhaupt noch einmal eine gültige Stimme für diesen Personenkreis abgebe.
Erstellt am 18.04.2017 um 19:50 Uhr von alterMann
Vielleicht nimmt der BR Deinen "Vorgang" zum Anlass, neue Lohnrichtliniern auszuhandeln? Das würde erklären, warum der BR Deine Frage "wegnuschelt": Alles andere wäre vermutlich im Sinne eines taktischen Vorgehens eher unklug.
Erstellt am 18.04.2017 um 23:51 Uhr von Challenger
Vino76
Hallo, Danke erstmal für die schnellen Antworten! Es handelt sich um eine frei mit dem AG ausgehandelte, rein tätigkeitsbezogene Zulage, die nur mich alleine betrifft.
Wenn, wie Vino schreibt, die Tätigkeitszulage nur ihn, bzw die TZ Arbeitsplatzbezogen ist, fehlt meiner Auffassung nach der kollektive Bezug, der ein MBR nach § 87 BetrVG des BR auslöst. In diesem Fall dürfte die Zahlung der Tätigkeitszulage also mitbestimmungsfrei sein.
Erstellt am 19.04.2017 um 11:21 Uhr von celestro
@ rsddbr
"4 Monate warten auf die Zustimmung des BR ist definitiv nicht in Ordnung. Du weisst auf jeden Fall, wen du nicht wieder wählen wirst nächstes Jahr!"
Sorry, aber welche Informationen liegen Dir vor, so eine Aussage zu treffen ? Vielleicht hat der BR die Info erst vor ner Woche bekommen ? Und darf man nicht weitere Infos anfordern ?