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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zulagen im PVT

D
delgt
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, meine Frage betrifft den privaten Versicherungstarif und dort speziell die §§ 6 Tätigkeitszulage und 7 Verantwortungszulage.

Auch in unserem Unternehmen wird natürlich ausgebildet und da wir gerade einen Tarifwechsel vom BAT in den PVT vor uns haben stellt sich folgende Frage: Wird eine Zulage nach §6 oder §7 auch für die Mitarbeiter gezahlt, die in einer Ausbildungsgruppe je nach Sparte die Azubis "direkt am Schreibtisch" ausbilden ? Diese Mitarbeiter sind teilweise z.B. zu 50% von ihren eigentlichen Aufgaben (z.B. Vertragsbearbeitung) befreit und nutzen so die entstehenden Freiräume für die Ausbildung in der betreffenden Sparte. Nach dem Tarif und auch der Kommentierung ist für diese Mitarbeiter keine Zulage vorgesehen. Mich interessiert aber, wie es in anderen Unternehmen, die den PVT anwenden, gehandhabt wird. Wird evtl. eine "außertarifliche" Zulage gezahlt ?

Vielen Dank für Eure Hilfe Schönes WE

9.91501

Community-Antworten (1)

F
FranzKafka

13.07.2009 um 11:49 Uhr

Na, so viele Menschen aus der Assekuranz toben hier wohl nicht rum. Die Verantwortungszulage gem. § 7 erhalten ausschließlich Führungskräfte. Die Tätigkeitszulage wird gezahlt, wenn auch höherwertige Tätigkeiten als die, in der man eingruppiert ist, verrichtet werden. In den Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Tarifgruppen ist von Ausbildung nirgendwo die Rede. Ausbilder am Arbeitsplatz erhalten aufgrund dieser "Nebentätigkeit" keine darin begründete Zulage. Ein höheres Einkommen lässt sich allenfalls damit begründen, dass es sich hierbei um besonders qualifizierte Kräfte handelt, die eben aufgrund dieser Qualifikation höherwertige Tätigkeiten ausüben und deswegen auch mit der fachlichen Betreuung der Azubis betraut sind.

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