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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechte Kommunikation zum Einspringen

M
Mareike
Mrz 2024 bearbeitet

Ich weiß nicht ob ich mit dem Anliegen hier richtig bin.

Eine Mitarbeiterin wurde in der Woche gefragt ob sie am Wochenende einspringen könnte (Pflegeheim)

Die Mitarbeiterin meinte ja aber nur Sonntag einen Spätdienst. Die Chefs meinten daraufhin "ok dann müssen wir schauen das wir was tauschen" auf die Nachfrage auf welcher Station denn jemand gebraucht wird, kam nur die Antwort "Das wissen wir noch nicht genau"

Soo nun ist das Problem das sich die Tage danach keiner mehr bei der Mitarbeiterin gemeldet hat und sie davon ausgegangen ist das sie nun am Sonntag nicht mehr einspringen müsste.

Nun wurde sie am Wochenende angerufen weil sie doch einspringen hätte sollen, sie war aber nicht mehr in der Nähe der Arbeitsstelle und konnte daher den Dienst nicht antreten.

Nun hat sie schon die Gerüchte gehört das ihr ein Gespräch bei der Chefetage mit drohender Abmahnung bevorsteht.

Hat die Kollegin falsch gehandelt und wäre die Abmahnung begründet?

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Community-Antworten (8)

G
ganther

03.03.2024 um 15:54 Uhr

ohne zu wissen, was GENAU besprochen wurde, wird das niemand sagen können. Gibt es einen BR? Gibt es eine BV zum Schichtplan?

M
Moreno

03.03.2024 um 16:56 Uhr

Na mit so einer Abmahnung schneidet sich der AG ja ins eigene Fleisch! Dann wird halt nicht mehr eingesprungen!

M
Mareike

03.03.2024 um 17:29 Uhr

Meine eine BV gibt es nicht.

K
Kucki

03.03.2024 um 17:37 Uhr

Vorsicht Moreno. Das ist ein zweischneidiges Schwert.

Obgleich eine Abmahnung wegen, “Mitverschulden“ hier ins Leere laufen würde, muss sie sich auch eine Mitschuld zuschreiben lassen.

Mit der Aussage "ok dann müssen wir schauen das wir was tauschen" hat der AG zum Ausdruck gebracht, dass er das Angebot annimmt. Mit der Aussage zur Frage, wo jemand gebraucht würde -"Das wissen wir noch nicht genau" – hat er lediglich erklärt, dass man dieses noch klären müsse, was eine kurzfristig vor Ort getroffene ja nicht ausschließt.

Dass er sich hierzu nicht gemeldet hat, kann man ihm jetzt zwar anlasten, was zur Abwendung einer Abmahnung auch ausreichen würde, aber nicht dazu führt, sie jetzt hier vollständig frei von jeglicher Schuld zu stellen.

Denn auch sie hätte ja im Zweifel mal nachfragen können, anstatt nach dem Motto „Die wollen ja was von mir und ich nicht von ihnen“ zu verfahren.

M
Moreno

03.03.2024 um 19:38 Uhr

Kucki ich sage ja nicht, dass der AG nicht abmahnen kann. Aber dann gibt's halt. Arbeit nach Dienstplan und was hat der AG davon?

M
Mareike

03.03.2024 um 20:02 Uhr

Aber ist es denn wirklich die Aufgabe der Kollegin nachzufragen? Sicher aus Höflichkeitsgründen könnte man das machen, aber kann man ihr das vorwerfen wenn sie es nicht tut? Immerhin wollten die AGs was von ihr?

M
Moreno

03.03.2024 um 20:52 Uhr

Na Mareike da könnten AN Sicht und AG Sicht durchaus verschieden sein! Wenn die Kollegin jetzt abgemahnt wird soll sie sagen, dass sie nicht mehr einspringt und privat nicht erreichbar ist. Dann kann sich das abgemahnte Verhalten nicht wiederholen und dem AG fehlt der Kündigungsgrund!

L
lolium

04.03.2024 um 09:30 Uhr

Daraus eine Abmahnung zu generieren ist abstrus. Der AG will einen Einsatzplan ändern. Das geht schon mal nur mit Zustimmung des Beschäftigten. dann kommuniert er nicht klar, und die Kollegin soll jetzt schuld sein, weil sie nicht nochmal nachgefragt hätte. Der AG Soll mal das Wort "Fachkräftemange" googlen, dann merkt er vielleicht, dass er froh um jede Fachkraft sein kann.
Sofern vorhanden ist hier unbedingtder BR gefragt.

Vorschlag von Moreno: "Wenn die Kollegin jetzt abgemahnt wird soll sie sagen, dass sie nicht mehr einspringt und privat nicht erreichbar ist" Meine volle Unterstützung. Nur nicht allleine. Noch besser ALLE im Team halten zusammen und machen das so!!

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