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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspringen als Ersatzmitglied, ab wann muss ich direkt springen?

A
Aniram98
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

Ich wurde heute gefragt, ob ich morgen einspringen kann, da zwei Krank geworden sind. Jetzt habe ich morgen frei und daher diesen Tag schon verplant, da ich nicht damit gerechnet hatte ein zu springen, da ich die letzte auf der Liste bin und bisher auch noch nicht dabei war. Außerdem wusste ich nicht, dass es anscheinend dann verpflichtend ist, außer bei Urlaub und Krankheit. Muss ich trotzdem einspringen? Das würde ja heißen, daß ich an allen Tagen wo eine Sitzung stattfindet mir eigentlich frei halten muss um ein eventuelles einspringen zu gewährleisten. Danke schon mal für die Antworten ?

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Community-Antworten (2)

T
titapropper

27.02.2023 um 16:02 Uhr

Das ist ja der Sinn eines Ersatzmitgliedes, das es bei Bedarf einspringt, manchmal auch kurzfristig. Du musst Dir diese tage nicht freihalten. Die/ der BRV sollte Dir die Frage aber auch adäquat beantworten können.

W
wdliss

27.02.2023 um 16:16 Uhr

Der BRV (oder seine Vertetung) ist verpflichtet dich zu fragen, da du im Frei nicht automatisch als verhindert gilst. Du kannst ihm aber erklären, dass du verhindert bist (nur das, keine Details - dein Privatleben geht ihn nichts an!) und an der Sitzung nicht teilnehmen kannst.

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