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Neue Stelle wird außerhalb der bestehenden Struktur geschaffen

J
Jasager
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und auch als Betriebsrat. Sowohl ich bin neu als auch das Gremium, deswegen habe ich hundert Fragen und weiß nicht so recht, wenn ich fragen kann, da alle anderen auch neu sind. Ich bin also über jede Hilfe sehr dankbar.

Wir sind ein Betrieb mit mehr als 130 Mitarbeitenden. Dementsprechend haben wir einen Betriebsrat aus 7 Personen. In unserem Betrieb existiert eine Stabstelle Kommunikation, die bis jetzt für die vollständige externe Kommunikation verantwortlich ist. Außerdem existiert eine Stabstelle IT, die bis jetzt alle Programmieraufgaben übernommen hat. Für ein neues Projekt sollen jetzt neue Stellen geschaffen werden. Soweit so gut. Allerdings ist eine der Stellen für einen Referenten Kommunikation, der für das Projekt die externe Kommunikation erledigen soll. Zudem soll die auch Programmieraufgaben für eine Website leisten. Es macht überhaupt keinen Sinn, dass die Stelle extra außerhalb unserer bestehenden Struktur neu geschaffen wird. In der Kommunikationsabteilung sind auch jetzt schon bestimmte Mitarbeitende bestimmten Projekten zugeordnet. Das wäre hier also genauso abbildbar. Die neue Struktur macht die Abstimmung nur komplizierter und es wird da zu Zuständigkeitsproblemen kommen. Zu der Programmierung: Ich bin Teil der IT und kann mir nicht richtig vorstellen wie ich mit jemanden arbeiten soll, der in einer anderen Abteilung ist. Er müsste ja trotzdem Zugriff auf unsere Server und Entwicklungsumgebung haben und wir müssten uns eigentlich als Team abstimmen, wie wir bestimmte Seiten/Funktionen implementieren wollen. Das führt auf jeden Fall auch zu Problemen.

Können wir hier als Betriebsrat einschreiten und fordern, dass die Stelle der Kommunikation zugeordnet und der Teil mit der Programmierung gestrichen wird? Z.B. über Störung der Ordnung des Betriebs? Oder haben wir hier gar kein Mitbestimmungsrecht.

Vielen Dank fürs Lesen und auch für alle Antworten.

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Community-Antworten (6)

S
seehas

10.03.2025 um 17:31 Uhr

Die Struktur des Betriebes, welche Abteilungen mit welchen und wie vielen Beschäftigten betrieben werden sollen, wer an wen berichtet und wer wem vorgesetzt oder unterstellt ist, ist eine unternehmerische Entscheidung. Der Betriebsrat ist in der Mitbestimmung wenn im Zuge von Umstrukturierungen Beschäftigte in andere Abteilungen versetzt werden sollen. Die einzige Möglichkeit die der BR hier hat ist im Gespräch mit Argumenten zu versuchen die Geschäftsführung zu überzeugen, dass es auf einem anderen Weg besser funktionieren kann. Die Störung des Betriebsfriedens greift hier nicht. Dem ganzen Gremium würde ich eine Grundlagenschulung (Betriebsverfassungsrecht) eventuell für das ganze Team als Inhouse Veranstaltung empfehlen um besser Bescheid zu wissen welche Handlungsspielräume ein BR hat und welche nicht.

C
celestro

10.03.2025 um 17:49 Uhr

"Oder haben wir hier gar kein Mitbestimmungsrecht."

Ich sehe hier kein MBR.

"Können wir hier als Betriebsrat einschreiten und fordern, dass die Stelle der Kommunikation zugeordnet und der Teil mit der Programmierung gestrichen wird?

Ist mEn eine unternehmerische Entscheidung.

"Z.B. über Störung der Ordnung des Betriebs?"

Vergiß es!

J
Jasager

10.03.2025 um 20:55 Uhr

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Betriebsrat 1 haben wir alle tatsächlich schon gemacht und auch wenn wir viel gelernt haben, hatte ich danach das Gefühl ich brauche dringend noch 2 und 3.

Das Problem das wir hier auch hatten war das mit uns nicht geprochen wurde. Wir haben die Stellenbeschreibung bekommen und dann war die Stelle auch schon kurz darauf ausgeschrieben. Es gab also keine Möglichkeit der Kommunikation. Aber wenn im Gesetz bei Personalplanung extra steht, dass mit uns beraten wird, dann muss er doch auch versuchen mit uns zu reden, oder? Also zumindest dass er uns vorher die Gedanken dahinter erklärt und unsere Bedenken anhört. Kommunikation werden wir aber auf jeden Fall mit ins Monatsgespräch nehmen.

X
XYZ68

11.03.2025 um 08:49 Uhr

Ein Betriebsrat sollte möglichst alle Grundlagenschulungen absolvieren.

Die Personalplanung könnt ihr anfordern. Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? Auch der hat ein Anrecht auf die Personalplanung. Wundert euch aber nicht, wenn der Arbeitgeber kommt und sagt, dass er keine Personalplanung hat. (Wäre er nicht der erste)

Bei der Schaffung einer neuen Stellung, kann der Arbeitgeber frei entscheiden. Erhofft euch von einem Beratungsrecht bitte nicht zu viel. Je nachdem, wie stark ihr auftretet und wie gut das Verhältnis ist, kann es von " Gut das sie das sagen, werden wir berücksichtigen und umsetzen" bis zu "Tolle Idee, wir machen es trotzdem so wie wir es geplant haben" gehen.

Natürlich muss der Arbeitgeber euch rechtzeitig und umfassend informieren. Das müsst ihr immer wieder einfordern. Bei uns gibt es mittlerweile Formulare für Veränderungen im Layout in der Produktion, wo explizit abgefragt wird, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der BR gefragt wurden.

K
Kehler

11.03.2025 um 09:10 Uhr

CROSSPOSTING

M
MarketingW.A.F.

11.03.2025 um 11:35 Uhr

Hallo Jasager, ich wüsste da einen sehr guten Schulungsanbieter ;-). Hier findest du z.B. alle Grundlagen-Seminare und darüber hinaus. https://www.waf-seminar.de/rubrik/seminare-fuer-den-betriebsrat

Schau doch mal vorbei! Wir freuen uns auf dich!

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