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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspringen im Urlaub

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie arbeiten in einen Pflegeheim Einrichtungsleitung wie Pflegeleitung ist der Meinung das in der Urlarlaubszeit Mitarbeiter verpflichtet sind einzuspringen für Kollegen die im Urlaub sind ist dies richtig und zulässig?? Einspringen das heisst es sollen Kollegen die am Wochenende frei haben einspringen müssen

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Community-Antworten (4)

I
Immie

28.10.2007 um 13:17 Uhr

@neuerBR ...verpflichtet sind einzuspringen... Wie meinst du das?

L
Lotte

28.10.2007 um 13:19 Uhr

neuer BR, das wird wohl u.a. davon abhängen, wie rechtzeitig eine Dienstplanänderung mitgeteilt wird

FB
Frank B

29.10.2007 um 09:21 Uhr

Grundsätzlich ist ein Rückrufrecht des Arbeitgebers ausgeschlossen!!!

Gib mal den Begriff Rückrufrecht als Suche ein, vielleicht findest du ja entsprechende Rechtssprechung!

B
betriebsratten

29.10.2007 um 13:10 Uhr

Ist eine Frage der Dienstplangestaltung, und da hat der BR Rechte. Urlaube müssen normalerweise im Dienstplan schon entsprechend berücksichtigt werden. Kurzfristige Rückrufe aus dem "frei" oder dem eigenen Urlaub sind so einfach nicht drin.

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