Hallo,
wir haben bei uns einen Dienstplan, im oberen Teil fahren nur Linienfahrer 42 Wochen im Rotationsbetrieb, im unteren Teil die sogenannten Kombifahrer (Schulbus + Linie).
Jetzt hat der AG einen Mitarbeiter wieder in Vollzeit eingestellt. Der Mitarbeiter war schon mal in Vollzeit da und hat bisher als geringfügiger Beschäftigter nach wie vor bei uns an den Wochenenden gearbeitet.
Nun hat der AG den Kollegen in die obere Hälfte des Dienstplanes (Linie) eingesetzt, die Linie wird gefahren in Früh- und Spätdienst und die sogenannten Pausen (3x innerhalb von 42 Wochen in der Zeit von 7-11 Uhr + 16-19:30 Uhr).
Der Mitarbeiter möchte auch Linie fahren, kann aber momentan (ca. 6 - 12 Monate) keine Pausen fahren, da seine Frau auch berufstätig ist und dadurch keine Betreuung der Kinder gewährleistet wäre.
Jetzt sagen Teile des BR allerdings der Mitarbeiter darf nicht in den oberen Teil des Dienstplanes eingesetzt werden, da er die Dienste (Pausen) nicht fahren kann.
Die anderen Teile des BR sagen sie finden es gut das der AG versucht nach den Belangen der AN individuell zu handeln und dem Kollegen z.B. hilft und ihm lediglich die Pausen abnimmt bzw. dieser mit einem anderen Kollegen tauschen kann.
Hat der BR nun Recht (Mitbestimmung) oder obliegt es dem AG den Kollegen egal wo einzusetzen (sog. Weisungsrecht).
Würde der AG den Kollegen jetzt nach unten setzen, würde der Kollege genau das Gleiche fahren, nur würde dann sein Name im unteren Bereich und nicht im oberen Bereich aufgeführt.