Als BR eines Versorgungsunternehmens stellt sich zurzeit die Frage, ob die Rundungen von Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft korrekt abgerechnet werden?!
Im TV-V §10 Abs.3 steht:
"Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft,
einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten, wird jede
angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt
für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach Absatz 1 bezahlt".

Demzufolge muss jeder Einsatz innerhalb einer Rufbereitschaft auf
eine volle Stunde aufgerundet werden.
Laut unserem Arbeitgeber, der sich diesbezüglich beim Kommunalen
Arbeitgeberverband (KAV) rückversichert hat, ist die Rundung von
Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft wochenweise korrekt.

D.h., unsere Rufbereitschaft wird wochenweise durchgeführt und
zurzeit werden die Einsatzzeiten innerhalb der Rufbereitschaftswoche
zusammengezählt und dann erst aufgerundet; es erfolgt demnach keine
Aufrundung nach jedem Einsatz innerhalb einer Rufbereitschaft.
Beispiel:
Einsatz Bereitschaft: Mo.17:00-17:45 = 45 min.
Einsatz Bereitschaft: Di.17:00-18:20 = 80 min.
Einsatz Bereitschaft: Do.17:00-17:30 = 30 min.
Nun werden die 45, 80 und 30 min. zusammen addiert und dann erst
aufgerundet; also 155 min. und aufgerundet wird somit auf 180 min. =
3 Stunden.
die Frage stellt sich nun, warum nicht jeder Einsatz im
Bereitschaftsfall aufgerundet wird.
Beispiel:
45 min.= 1 Stunde;
80 min.= 2 Stunden;
30 min.= 1 Stunde.
So müssten dann 4 Stunden abgerechnet werden. Wie ist es richtig?

Antworten mit rechtlicher Grundlage wären sehr hilfreich.
Vielen Dank!
Der BR