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Aufrundung von Überstunden im Bereitschaftsfall

L
Lurtz
Jan 2018 bearbeitet

Als BR eines Versorgungsunternehmens stellt sich zurzeit die Frage, ob die Rundungen von Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft korrekt abgerechnet werden?! Im TV-V §10 Abs.3 steht: "Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft, einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten, wird jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach Absatz 1 bezahlt".

Demzufolge muss jeder Einsatz innerhalb einer Rufbereitschaft auf eine volle Stunde aufgerundet werden. Laut unserem Arbeitgeber, der sich diesbezüglich beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) rückversichert hat, ist die Rundung von Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft wochenweise korrekt.

D.h., unsere Rufbereitschaft wird wochenweise durchgeführt und zurzeit werden die Einsatzzeiten innerhalb der Rufbereitschaftswoche zusammengezählt und dann erst aufgerundet; es erfolgt demnach keine Aufrundung nach jedem Einsatz innerhalb einer Rufbereitschaft. Beispiel: Einsatz Bereitschaft: Mo.17:00-17:45 = 45 min. Einsatz Bereitschaft: Di.17:00-18:20 = 80 min. Einsatz Bereitschaft: Do.17:00-17:30 = 30 min. Nun werden die 45, 80 und 30 min. zusammen addiert und dann erst aufgerundet; also 155 min. und aufgerundet wird somit auf 180 min. = 3 Stunden. die Frage stellt sich nun, warum nicht jeder Einsatz im Bereitschaftsfall aufgerundet wird. Beispiel: 45 min.= 1 Stunde; 80 min.= 2 Stunden; 30 min.= 1 Stunde. So müssten dann 4 Stunden abgerechnet werden. Wie ist es richtig?

Antworten mit rechtlicher Grundlage wären sehr hilfreich. Vielen Dank!
Der BR

1.09004

Community-Antworten (4)

N
Nubbel

11.03.2013 um 09:56 Uhr

tvöd?

BAG Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 664/07

G
gironimo

11.03.2013 um 14:05 Uhr

Laut unserem Arbeitgeber, der sich diesbezüglich beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) rückversichert hat<

Wenigstens der AG hat es richtig gemacht. Er hat sich Informationen an der richtigen Stelle geholt.

Für den BR sollte es also heißen, mit der Gewerkschaft in Kontakt zu treten. Die hat ja schließlich mit dem Arbeitgeberverband den Tarif abgeschlossen und kann daher auch am Besten sagen, was im Detail besprochen wurde. Möglicher Weise gibt es auch Protokollnotizen oder Erläuterungen zum Tarif.

N
Nubbel

11.03.2013 um 14:41 Uhr

gironimo, dir ist klar, dass der kav alles zu arbeitgebergunsten interpretiert?!?

das urteil ist eindeutig

N
nicoline

11.03.2013 um 17:21 Uhr

So müssten dann 4 Stunden abgerechnet werden. So ist es richtig, denn das Urteil, und wie sich aus diesem ergibt, schon der TV Text ist sowas von eindeutig! Genauso, wie Gerwerkschaftssekretäre auch nicht immer ganz TV fest sind, sitzen beim KAV eben auch nur Menschen, die mal Fehler machen! Und wenn der AG sagt, dass der KAV gesagt hat, hab ich schon mal immmer ein gesundes Mißtrauen in mir!

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