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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung: unbezahlte Überstunden vereinbaren

R
Rouge
Feb 2024 bearbeitet

Guten Abend, durch eine BV können Überstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos vereinbart oder besser geregelt werden. Können dies Überstunden auch unbezahlt sein? Oder anders: darf der Betriebsrat für seine Mitarbeiter z.B. 10 unbezahlte Stunden pro Monat "anordnen" oder verletzt er dadurch seine Aufgaben. Einzelvertraglich ist nichts geregelt und soweit ich weiß muss ich außer im Notfall auch keine Überstunden leisten. Mir geht es nur darum, ob ich durch eine BV zu unbezahlten Überstunden "gezwungen" werden kann und dies deswegen individualvertraglich ausschließe. Vielen Dank vorab.

Danke für Eure Antworten.

Ergänzung: Überstunden werden bis 80 Plusstunden dem Zeitkonto gutgeschrieben.

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Community-Antworten (6)

J
jutti1965

28.02.2024 um 07:50 Uhr

Gegenfrage: Warum um Himmels Willen soll ein BR solch eine BV abschließen wollen in der er die MA benachteiligt? Die haben euch gewählt damit der AG genau solche Dinge NICHT mit ihnen treiben kann. Außerdem hat jeder MA einen AV indem genau steht wieviel Stunden er zu arbeiten hat. Und nein eine BV kann den AV nicht aushebeln denn Individualvertragliche Vereinbarungen haben gegenüber der Betriebsvereinbarung Vorrang, soweit sie eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthalten.

A
Andi67

28.02.2024 um 07:51 Uhr

Unbezahlte Stunden anordnen würde ein guter Betriebsrat niemals zu lassen, rechtlich gesehen kann der BR auch keine Überstunden anordnen da er kein Weisungsrecht hat das hat nur der Arbeitgeber. Der BR kann aber Überstunden verweigern außer natürlich in bestimmten Notfällen. Per BV zu unentgeltlicher Mehrarbeit/Überstunden gezwungen werden würde bedeuten wir wären wieder zur Sklaverei zurück gekehrt.....also nein per BV kann man das nicht. Arbeitsvertraglich ist wieder eine andere Geschichte da kann man unentgeltliche Überstunden vereinbaren mit bestimmten Klauseln.

K
Kehler

28.02.2024 um 09:42 Uhr

Eine einseitige Anordnung von unbezahlten Überstunden durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist nicht erlaubt. Unbezahlte Überstunden sind in der Regel nur dann zulässig, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen sind.

Ich, das Gremium, würden NIE so eine BV unterschreiben.

T
Tagträumer_5

28.02.2024 um 09:52 Uhr

Werden diese Überstunden im Zeitkonto erfasst und sollen in Freizeit abgegolten werden? Meinst Du das mit "unbezahlt"?

C
celestro

28.02.2024 um 10:24 Uhr

Die Kombination aus "Arbeitszeitkonto" und unbezahlt kommt mir falsch vor. Ein Arbeitszeitkonto ist ja dafür da, flexibel Plus- oder Minusstunden zu machen.

"Die haben euch gewählt"

Coole Sache ... wie macht man das? Sich seine AN zu wählen macht bestimmt vieles leichter. ;-)

kleiner Scherz

J
jutti1965

28.02.2024 um 10:37 Uhr

"Die haben euch gewählt" damit meinte ich den BR ?

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