Arbeitszeitverlagerung
Hallo, habe mal wieder eine Frage. Ein Arbeitnehmer soll die Schicht tauschen. Wie viele Tage bzw. Stunden vorher muss er Bescheid wissen.
Community-Antworten (3)
12.04.2017 um 10:20 Uhr
So viel Zeit, wie er selbst für angemessenen ansieht, um freundlicher Weise mitzuspielen. Der BR muss ja auch noch zustimmen.
12.04.2017 um 10:27 Uhr
Ich meine die gesetzliche Frist. Bei Überstunden sind es 72 Stunden.
12.04.2017 um 11:19 Uhr
Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.09.2004 - 5 AZR 559/03)
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