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Arbeitszeitverlagerung

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LutzB.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe mal wieder eine Frage. Ein Arbeitnehmer soll die Schicht tauschen. Wie viele Tage bzw. Stunden vorher muss er Bescheid wissen.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

12.04.2017 um 10:20 Uhr

So viel Zeit, wie er selbst für angemessenen ansieht, um freundlicher Weise mitzuspielen. Der BR muss ja auch noch zustimmen.

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LutzB.

12.04.2017 um 10:27 Uhr

Ich meine die gesetzliche Frist. Bei Überstunden sind es 72 Stunden.

G
gironimo

12.04.2017 um 11:19 Uhr

Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.09.2004 - 5 AZR 559/03)

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