Arbeitszeitverlagerung als Dauerzustand
Hallo Kollegen,
ich schreibe sonst eher mal einen Kommentar in diesem Forum. Heute habe ich aber ein Problem, bei dem ich bzw. der Betriebsrat keine richtige Antwort dazu findet. Die Situation sieht so aus.
In unserem Betrieb wird seit über einem Jahr im Bereich des Lager/ Versand auf Grund von erhöhten Aufträgen eine Arbeitszeitverlagerung für einzelne Mitarbeiter auf freiwilliger Basis und mit Zustimmung des BR betrieben. Die Kollegen in diesem Bereich haben einen Arbeitsvertrag, in dem nur die Früh- und Spätschichtarbeit genannt ist. Um, wie gesagt, die Auftragslage besser abwickeln zu können und einen gewissen Vorlauf zu bekommen, arbeiten zwei bis drei Kollegen freiwillig Nachts bzw. kommen Sonntags zur Schicht. Die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (laut TV) bleiben bestehen. Zulagen für Sonn- und Nachtarbeit bzw. die Mehrstunden, werden bezahlt. Jetzt haben wir als Betreibsrat vor ca. 4 Monaten den AG aufgefordert, als der letzte Antrag zur Arbeitszeitverlagerung kam, diesen Zustand zu ändern und eine andere Lösung zu finden. Es gab davor von einigen MA aus diesem Bereich beschwerden, weil Sie ohne ihre Zustimmung vom Schichtleiter einfach zur Nachtschicht bzw. zur Sonntagarbeit eingeteilt worden (also keine Freiwilligkeit). Sonntagsarbeit ist bei uns im Betrieb möglich, da Vollkonti-Arbeit insgesammt. Die Genehmigung besteht für den ganzen Betrieb. Nur der Versand hat im Prinziep Früh- und Spätschicht. Nun haben wir erneut einen Antrag erhalten, für das letzte Quartal 2008, den die Mehrheit im BR abgelehnt hat. Begründung, Dauerzustand der Arbeitzeitverlagerung auf Grund des Auftagsanfalls. Der AG möchte aber auch keine weiteren MA einstellen, um eventuell eine dritte Schicht aufzubauen. Jetzt hat der AG eine andere Variante ausgearbeitet, die dem BR bisher aber noch nicht vorlag. Jetzt haben wir als BR gesagt, er kann für Oktober noch mit der alten Variante arbeiten und soll dem BR die neue Variante in der nächste Sitzung Anfang Oktober vorstellen und auch vorher mit den Kollegen im Lager/ Versand darüber reden.
Das die Arbeitzeitverlagerung der MB unterliegt, steht außer Frage. Und noch ist diese Regelung auf freiwilliger Basis. Aber es mehren sich die Anzeichen, da fast immer die gleichen Kollegen Nacht- oder Sonntagsarbeit leisten, dass diese nicht mehr wollen. Und darum die Aufforderung an den AG, eine andere Lösung mit Zustimmung der Kollegen zu suchen. Und der BR ist ja auch verpflichtet, im Interesse des Betriebes zu handeln und zu entscheiden.
Ich sehe hier nun bei der Begründung der Ablehnung des Antrags des AG durch den BR keinen konkreten Grund. Oder liege ich hier falsch? Liegt der BR hier falsch? Es gibt dazu auch keine BV oder eine Regelung im Haustarifvertrag. Im Internet finde ich dazu nichts.
Hat jemand von Euch sowas schon mal erlebt und wie soll sich der BR konkret dazu verhalten?
Danke für dei Antworten.
MfG
Rapper22
Community-Antworten (2)
18.09.2008 um 19:27 Uhr
Rapper, der Grund liegt doch alleine schon in der Tatsache, dass Kollegen anscheinend gezwungen werden und der BR darauf zu achten hat, dass TV und AV eingehalten werden, die, so wie Du schreibst, eine Nachtarbeit nicht hergeben. Außerdem stellt der AG einen Antrag, den Ihr auch ohne Begründung ablehnen könnt. Erst im Einigungsstellenverfahren werdet Ihr Eure Meinung begründen müssen.
Komisch finde ich:"Jetzt haben wir als BR gesagt, er kann für Oktober noch mit der alten Variante arbeiten..." Habt Ihr das beschlossen?
18.09.2008 um 23:27 Uhr
Hallo Lotte,
das haben wir so beschlossen, sehr zum Unmut des Versandleiters. Wir wollen Ihn damit unter Druck setzen, damit er so schnell wie möglich den neuen Plan vorstellt, mit den Kollegen im Versand diesen Plan bespricht und diesen dann kurzfristig in Verbindung mit einer Vereinbahrung mit uns umsetzt. Der Versandleiter hat ja selbst gesagt, dass er diesen Zustand nicht auf die Dauer hinnehmen möchte. Nur, getan hat sich bisher nichts, was diesen Zustand ändern würde.
Rapper22
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