Hallo,
In unserer Kita werden zusätzlich zur täglichen 8 stündigen Arbeit Elternabende und Elterngespräche u.ä. ab ca 17.30 durchgeführt.
Der Arbeitgeber sagt, dass diese Stunden am Abend Arbeitszeitverlagerung ist der Betriebsrat ist der Meinung, dass es Überstunden sind.
Das Problem ist, dass bei Arbeitszeitverlagerung der AG spontan entscheidet, wann die Kollegen diese Stunden nehmen. z.B. am nächsten Tag später kommen.
Bei Überstunden könnten doch die Kollegen selbst, natürlich mit Absprache, die Überstunden bei Arztbesuch oder Friseur oder ähnlichen nutzten. Wo gibt es da gesetzlich was nachzulesen? vielen Dank