Sonntagszuschläge bei Arbeitszeitverlagerung?
Hallo, hier eine Frage zu Sonntagszuschlägen. Wir, nicht tarifgebunden, ohne BV zu Zuschlägen, mit Anlehnung an den MTV der IGM, hatten für den in Sachsen freien Buß- und Bettag die Nachtschicht vom Vortag zum Feiertag auf die Schicht vom Sonntag zum Montag vorverlegt, damit die Mitarbeiter nicht 6 h in den Feiertag hineinarbeiten müssen. Erhalten die Mitarbeiter für 2 h (Schicht beginnt 22.00 Uhr) Sonntagszuschlag, obwohl es sich um eine Arbeitszeitverlagerung handelt?
Vielen Dank im voraus, Steffen
Community-Antworten (1)
28.11.2007 um 16:30 Uhr
@Steffen, schubi1 Ich meine Nein! § 9 Abs. 2 ArbZG sollte helfen...
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