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Schichtbefreiung für Alleinerziehende mit Kind

Z
zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wie sieht es aus, gibt es die Möglichkeit sich von der 2.+3.Schicht befreien zu lassen um sich um das Kind zu kümmern. Alter des Kindes z.Z. 11 Jahre. Vater ist alleinerziehend.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

11.04.2017 um 17:19 Uhr

§ 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG gehört zu den allgemeinen Aufgaben des BR. Diesen "Generalauftrag" hat man natürlich ganz besonders dann im Blick, wenn man über die Mitbestimmung zur Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr 2+3 BetrVG mit dem AG im Gespräch ist.

Ganz allgemein sind ja verschiedene Regelungsoptionen denkbar - wie hat der Kollege das gedacht?

R
rsddbr

11.04.2017 um 17:53 Uhr

ArbZG §6 Abs.4 dürfte für dich interessant sein. Allerdings gilt dies nur bei Kindern unter 12 Jahre (was zumindest aktuell noch der Fall wäre). Danach sieht's schlecht aus.

A
anwatec

12.04.2017 um 12:24 Uhr

jede Schichtbefreiung eines Kollegen führt zu einer höheren Belastung der anderen die diese Schichten mitmachen. Daher muss der BR gut abwägen, ob er dieses Thema unterstützt

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