Erstellt am 11.04.2017 um 15:19 Uhr von gironimo
§ 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG gehört zu den allgemeinen Aufgaben des BR. Diesen "Generalauftrag" hat man natürlich ganz besonders dann im Blick, wenn man über die Mitbestimmung zur Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr 2+3 BetrVG mit dem AG im Gespräch ist.
Ganz allgemein sind ja verschiedene Regelungsoptionen denkbar - wie hat der Kollege das gedacht?
Erstellt am 11.04.2017 um 15:53 Uhr von rsddbr
ArbZG §6 Abs.4 dürfte für dich interessant sein. Allerdings gilt dies nur bei Kindern unter 12 Jahre (was zumindest aktuell noch der Fall wäre). Danach sieht's schlecht aus.
Erstellt am 12.04.2017 um 10:24 Uhr von anwatec
jede Schichtbefreiung eines Kollegen führt zu einer höheren Belastung der anderen die diese Schichten mitmachen. Daher muss der BR gut abwägen, ob er dieses Thema unterstützt