Schichtbefreiung für Alleinerziehende mit Kind
Hallo Leute, wie sieht es aus, gibt es die Möglichkeit sich von der 2.+3.Schicht befreien zu lassen um sich um das Kind zu kümmern. Alter des Kindes z.Z. 11 Jahre. Vater ist alleinerziehend.
Community-Antworten (3)
11.04.2017 um 17:19 Uhr
§ 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG gehört zu den allgemeinen Aufgaben des BR. Diesen "Generalauftrag" hat man natürlich ganz besonders dann im Blick, wenn man über die Mitbestimmung zur Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr 2+3 BetrVG mit dem AG im Gespräch ist.
Ganz allgemein sind ja verschiedene Regelungsoptionen denkbar - wie hat der Kollege das gedacht?
11.04.2017 um 17:53 Uhr
ArbZG §6 Abs.4 dürfte für dich interessant sein. Allerdings gilt dies nur bei Kindern unter 12 Jahre (was zumindest aktuell noch der Fall wäre). Danach sieht's schlecht aus.
12.04.2017 um 12:24 Uhr
jede Schichtbefreiung eines Kollegen führt zu einer höheren Belastung der anderen die diese Schichten mitmachen. Daher muss der BR gut abwägen, ob er dieses Thema unterstützt
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