Guten Morgen,

momentan arbeite ich folgende Zeiten :

1. Normalarbeitszeit ( 6-15 Uhr )
2. Frühschicht (4-13 Uhr)
3. Spätschicht ( 13-23Uhr)

Ab und zu auch mal Nachtschicht, wobei es hierzu keine offizielle Vereinbarung zwischen BR und GL besteht und von den Arbeitern geduldet wird.

Nun ist es so, dass ich bald Vater werde, meine zukünftige Frau wird Elternzeit nehmen, ich ebenso. Meine Verlobte arbeitet immer bis 19:00 Uhr . Deshalb werde ich nach meiner Elternzeit nur noch normal arbeiten wollen, damit ich spätestens um 16Uhr mein Kind von der Kindergratengrippe und später Kindergarten abholen kann - andere Betreuungsmöglichkeiten bestehen nicht.

Nach dem ArbzG können sich ja Arbeitnehmer von der Nachtarbeit befreien lassen unter gewissen Umständen ( hier Kind in Haushalt ).

Gilt dies nur für Nachtschichten diese Regelung oder eben auch für Spätschichten wie ich sie arbeite ? Weil sonst würde mir dies nichts nützen ...

Sofern es auch für mich in dieser Situation gilt : Mein AG wird mit Sicherheit nicht damit einverstanden sein, wenn ich ihn darum bitte mich von der Spätschicht befreien zu lassen - wenn es dann so ist kann ich dies dann "höfflichst fordern" , weil es ja mein Recht ist?

Leider sind Kinder bei meinem AG nichts wert, bisher hat er immer nur gesagt dass wir hier Schichten arbeiten und das es egal ist wie wir unsere privaten Dinge regeln...

Im Arbeitsvertrag steht im übrigen dass ich Schicht machen müßte, aber nicht welchen Rythmus oder Arbeitszeiten...

Hoffe ihr könnt mir helfen !