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Schichten anpassen wegen Betreuung

M
MJB316
Apr 2020 bearbeitet

Ich bin seit kurzem Alleinerziehende Mutter von einem 8 Jährigem Kind, das in die 2. Klasse geht. Ich Arbeite im Einzelhandel und habe im Wechsel 1 Woche Frühschicht und 1 Woche Spätschicht. Mein Ex und ich haben uns geeinigt das unser Kind in der Frühschichtwoche bei mir ist und in der Spätschichtwoche bei seinem Papa. Hatte ein Gespräch mit Chef und ihn gefragt ob ich in der Frühschichtwoche 1 Std später anfangen kann, damit ich mein Kind zur Schule bringen kann...könnte in der Spätschichtwoche aber Flexibel eingesetzt werden sowie an jedem 2. Samstag. Chef ist prinzipiell auf meiner Seite nur müsste er sich die Dienstpläne genau angucken und könnte mir dann sagen ob das klappt oder nicht. Meine Frage ist: was mache ich, wenn ich doch um 7 anfangen muss? Hab mich nach einer Tagesmutter erkundigt die mein Kind in der Frühschicht zur Schule bringt aber laut deren Aussage würde sich das für sie nicht rentieren. Meine Frage: welche Möglichkeit gäbe es noch?

1.512014

Community-Antworten (14)

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celestro

20.04.2020 um 21:12 Uhr

dann haben Sie wohl leider ein Problem. Einen Anspruch, erst um 8 anfangen zu müssen, dürften Sie nicht haben. Davon abgesehen, sehe ich nicht, was Ihre Frage mit "Betriebsrat" zu tun haben dürfte.

B
BRHamburg

20.04.2020 um 21:59 Uhr

Vieleicht gibt es die Möglichkeit das die Kollegen Sie da unterstützen können. Wenn die Kollegen z.B. bereit sind die Ausfallzeit zu überbrücken erleichtert das dem Arbeitgeber oft die Zustimmung.

P
Pjöööng

20.04.2020 um 22:07 Uhr

Einen rechtlichen Anspruch wird es hier nicht geben. Aber es gibt einen rechtlichen Kniff: Den Antrag auf Teilzeit bei die gewünscxhte Arbeitszeit eine Stunde weniger als Vollzeit beträgt. Also zB. Tz 39 statt Vz 40. Diesen Antrag versieht man dann gleich mit der gewünschten Stundenverteilung. Es dürfte hier dem Arbeitgeber kaum gelingen diesem Antrag zu widersprechen.

M
MJB316

20.04.2020 um 22:31 Uhr

Ich Arbeite auf Teilzeit 25 std/Woche. Unsere Frühschicht fängt meistens um 7 an und endet um 14 Uhr. Es gibt bei uns die ein oder andere Kollegin die auch um 8 anfängt allerdings ist sie geringfügig beschäftigt. Habe heute auf meine Frühschichtwoche geguckt und da sind rund die Hälfte der Zeiten 8-14...mit wenigen Ausnahmen. Würde es denn dann eigentlich zum Problem werden, wenn die komplette Woche (Mo-Fr) so wäre? Ich weiß das ich kein Anspruch darauf habe.

T
titapropper

21.04.2020 um 10:11 Uhr

"Chef ist prinzipiell auf meiner Seite …"- naja, dann ist das Problem doch etwas kleiner geworden.

K
kratzbürste

21.04.2020 um 10:24 Uhr

Bei der Lage der Arbeitszeit hat der AG auch die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten. Und wenn es im Betrieb einen BR gibt, würde ich auch den ansprechen.

D
DummerHund

21.04.2020 um 12:16 Uhr

@MJB316 Sollten alle Stricke reißen, würde ich es so machen wie @Pjöööng es beschrieben hat.

K
krambambuli

21.04.2020 um 13:53 Uhr

Dauert aber 3 Monate. Vielleicht zu lange in der derzeitigen Situation.

B
BRHamburg

21.04.2020 um 21:41 Uhr

Das MJB314 eine Teilzeit Kraft mit 25 Wochenstunden hast du aber schon gelesen @ DummerHund?

C
celestro

21.04.2020 um 22:31 Uhr

"Das MJB314 eine Teilzeit Kraft mit 25 Wochenstunden hast du aber schon gelesen @ DummerHund?"

Wo sollte das irgend jemand gelesen haben können?

Edit: Am Thread steht "10 Antworten", hier drin sehe ich aber nur 9. Wieder einmal eine "nicht öffentliche Antwort"? Oder ein Bug?

D
DummerHund

22.04.2020 um 00:04 Uhr

Auch ich habe hier nichts von Teilzeit lesen können und kann auch nur 9 Antworten lesen.

B
BRHamburg

22.04.2020 um 05:47 Uhr

Bei mir Antwort/Beitrag Nr. 4 vom 20 April 2020 um 20:31

D
DummerHund

22.04.2020 um 10:40 Uhr

Bei mir ist Antwort 4: "Erstellt am 21.04.2020 um 08:11 Uhr von titapropper "Chef ist prinzipiell auf meiner Seite …"- naja, dann ist das Problem doch etwas kleiner geworden."

Dann geht´s weiter mit Antwort 5: "Erstellt am 21.04.2020 um 08:24 Uhr von Kratzbürste Bei der Lage der Arbeitszeit hat der AG auch die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten. Und wenn es im Betrieb einen BR gibt, würde ich auch den ansprechen."

C
celestro

22.04.2020 um 16:23 Uhr

"Bei mir Antwort/Beitrag Nr. 4 vom 20 April 2020 um 20:31"

Gibt es in meiner "Ansicht" des Threads nicht.

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