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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsverträge - Fragen dazu

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Deejay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen! Ich habe gleich hier an mehreren Stellen Probleme, die Arbeitsverträge betreffen, weil unsere Personalstelle im Dornröschenschlaf verweilt...

  1. zeitlich Befristete Verträge: hier sind während der "Laufzeit" Gehaltserhöhungen vorgekommen, die nicht im Vertrag standen... sind die befristeten Verträge dann nicht ungültig wegen "wesentlicher Veränderung"?
  2. Eine alleinerziehende Kollegin mit 8-jährigem Kind arbeitet in Früh- und Spätschicht. Das Kind ist vor allem während der Spätschicht von den Großeltern, die mit im gleichen Haus wohnen, betreut/beaufsichtigt worden. Jetzt sind die Großeltern verzogen und stehen somit als Betreuung nicht mehr zur Verfügung. Laut Arbeitsvertrag arbeitet die Kollegin im Schichtdienst - ohne jeglichen Vermerk, was denn passiert, wenn die Betreuung für das Kind ausfällt. Muss sie jetzt weiterhin im Schichtdienst arbeiten? Was hat da Vorrang? Der Vertrag - oder quasi die Kindesbetreuung? Das Kind geht nach der Schule bis 17:00 Uhr in einen Hort - die Kollegin würde gerne bleiben und eine "Tagschicht" arbeiten. DAS wird abgelehnt mit der Begründung, dass dann viele andere "nachziehen" würden.
4.09707

Community-Antworten (7)

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Kölner

18.06.2007 um 16:54 Uhr

@Deejay zu 1: Warum sollen diese nicht mehr gültig sein? Natürlich bleibt die Befristung erhalten! zu 2: Schlechte Karten für die Kollegin...

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DocPille

18.06.2007 um 17:31 Uhr

@Kölner

Hallo mein Freund,könnte bei Punkt 2 nicht eventuell der §6 ArbZG Abs.4 , punkt b zum tragen kommen??

K
Kölner

18.06.2007 um 23:30 Uhr

@docpille Liebster... ...aber ist Spätschicht denn Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 ArbZG? Gruss in den Süden.

D
DocPille

19.06.2007 um 09:01 Uhr

@Kölner

Guten Morgen,das ist die Frage die sich mir auch gestellt hat,deshalb meine zögerliche Anfrage.

D
Deejay

19.06.2007 um 10:38 Uhr

Leider ist Spätschcht keine Nachtarbeit. Die Kollegin hat wirklich sehr schlechte Karten ihr Berufsleben und die Kindererziehung unter einem Hut zu bringen. Viel schlimmer ist es aber, das es MÖGLICH wäre, sie einfach in eine Tagschicht arbeiten zu lassen...

P
Petrus

19.06.2007 um 11:01 Uhr

@DeeJay: Wenn euer ArbGeb wirklich nur deshalb Bedenken hat, dass "andere dann auch nur Tagschicht wollen", dann spricht doch nichts gegen eine freiwillige BV: Grundsätzlich Früh- und Spätschicht wie in AV / BV Arbeitszeit festgelegt; und als Ausnahme für Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 12 Jahren haben, und soweit das betrieblich möglich ist, Tagschicht.

A
Angi1

19.06.2007 um 13:42 Uhr

Hallo DeeJay,

nimm zur Unterstützung des Vorschlags von Petrus den § 80 Abs. 1 2 b zur Hand.

Viel Glück

MfG Angi1

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