Arbeitsverträge - Fragen dazu
Hallo, zusammen! Ich habe gleich hier an mehreren Stellen Probleme, die Arbeitsverträge betreffen, weil unsere Personalstelle im Dornröschenschlaf verweilt...
- zeitlich Befristete Verträge: hier sind während der "Laufzeit" Gehaltserhöhungen vorgekommen, die nicht im Vertrag standen... sind die befristeten Verträge dann nicht ungültig wegen "wesentlicher Veränderung"?
- Eine alleinerziehende Kollegin mit 8-jährigem Kind arbeitet in Früh- und Spätschicht. Das Kind ist vor allem während der Spätschicht von den Großeltern, die mit im gleichen Haus wohnen, betreut/beaufsichtigt worden. Jetzt sind die Großeltern verzogen und stehen somit als Betreuung nicht mehr zur Verfügung. Laut Arbeitsvertrag arbeitet die Kollegin im Schichtdienst - ohne jeglichen Vermerk, was denn passiert, wenn die Betreuung für das Kind ausfällt. Muss sie jetzt weiterhin im Schichtdienst arbeiten? Was hat da Vorrang? Der Vertrag - oder quasi die Kindesbetreuung? Das Kind geht nach der Schule bis 17:00 Uhr in einen Hort - die Kollegin würde gerne bleiben und eine "Tagschicht" arbeiten. DAS wird abgelehnt mit der Begründung, dass dann viele andere "nachziehen" würden.
Community-Antworten (7)
18.06.2007 um 16:54 Uhr
@Deejay zu 1: Warum sollen diese nicht mehr gültig sein? Natürlich bleibt die Befristung erhalten! zu 2: Schlechte Karten für die Kollegin...
18.06.2007 um 17:31 Uhr
@Kölner
Hallo mein Freund,könnte bei Punkt 2 nicht eventuell der §6 ArbZG Abs.4 , punkt b zum tragen kommen??
18.06.2007 um 23:30 Uhr
@docpille Liebster... ...aber ist Spätschicht denn Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 ArbZG? Gruss in den Süden.
19.06.2007 um 09:01 Uhr
@Kölner
Guten Morgen,das ist die Frage die sich mir auch gestellt hat,deshalb meine zögerliche Anfrage.
19.06.2007 um 10:38 Uhr
Leider ist Spätschcht keine Nachtarbeit. Die Kollegin hat wirklich sehr schlechte Karten ihr Berufsleben und die Kindererziehung unter einem Hut zu bringen. Viel schlimmer ist es aber, das es MÖGLICH wäre, sie einfach in eine Tagschicht arbeiten zu lassen...
19.06.2007 um 11:01 Uhr
@DeeJay: Wenn euer ArbGeb wirklich nur deshalb Bedenken hat, dass "andere dann auch nur Tagschicht wollen", dann spricht doch nichts gegen eine freiwillige BV: Grundsätzlich Früh- und Spätschicht wie in AV / BV Arbeitszeit festgelegt; und als Ausnahme für Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 12 Jahren haben, und soweit das betrieblich möglich ist, Tagschicht.
19.06.2007 um 13:42 Uhr
Hallo DeeJay,
nimm zur Unterstützung des Vorschlags von Petrus den § 80 Abs. 1 2 b zur Hand.
Viel Glück
MfG Angi1
Verwandte Themen
Änderung Arbeitsverträge an aktuelle Rechtslage
ÄlterHallo, wir im Gremium sind gerade damit konfrontiert, daß der AG die Arbeitsverträge ändern („an die aktuelle Rechtslage anpassen“) möchte, sofern es z.B. durch Umgruppierung, Versetzung o.ä. einmal
Arbeit auf Abruf Kapovaz
ÄlterHallo zusammen, Folgendes beschäftigt uns momentan im BR Zukünftig sollen alle neuen Mitarbeiter im gewerblichen Bereich, befristet oder unbefristet, Arbeitsverträge nach Arbeit auf Abruf erhalt
Arbeitsverträge, flexible wöchentliche Arbeitszeit 0-6 Stunden etc.
ÄlterHallo an Alle, ich komme mal wieder an einem Punkt nicht weiter. Unser Betriebsrat ist noch ziemlich neu (Gegründet 2015). Unser Unternehmen hat ca. 250 Mitarbeiter und ist in viele Filialen und
Hat der Betriebsratsvorsitzende das Recht auf Einblick in einen Arbeitsvertrag.
ÄlterHallo Forum, uns geht es um die Überprüfung und im Bedarfsfall Optimierung der Arbeitsverträge an einigen Stellen, so dass u.a. auch der Betriebsrat selbst durch Pflichtverletzung nicht angreifbar
E-Mail und Internetnutzung in Arbeitsverträgen und §4a BDSG
ÄlterHallo, bei uns ist grade folgendes los. Einige Arbeitsverträge werden entfristet, zu dem Zweck hat der AG sich gedacht, gleich neue Arbeitsverträge aufzusetzten. Weil die alten schon zum Teil recht a