Hallo Kollegen,
mal eine Frage zu einem aktuellen Fall.

Ein Kollege wurde am 18.09.2010 eingestellt als Telefonist. Befristung 1 Jahr bis 17.09.2011 (sachgrundlos).

Am 01.01.2011 wurde er mit Vertragsänderung zum Coach. Diese Änderung hatte folgende wesentliche Inhalte des Vertrages zur Folge: Wochenstunden, Wechsel von Stundenlohn zu pauschaler Vergütung, erhöhte Urlaubstage, höherwertige Tätigkeit. Die Tätigkeit Coach beinhaltete eine Erprobungszeit von 6 Monate, diese wurde zum 01.07.2011 als bestanden deklariert und der Kollege (schriftlich) als Coach bestätigt.

Am 18.07.2011 wurde der gleiche Kollege wiederum befördert zum Teamleiter. Wesentliche Änderung: höheres Gehalt, längere Kündigungsfrist, höherwertige Tätigkeit.

Am 17.09.2011 lief die ursprüngliche Befristung aus und dem Kollegen wurde eine erneute Befristung (sachgrundlos) von 6 Monaten vorgelegt. Befristung bis 17.03.2012.
Der Text des einseitigen Schreibens liest sich: " Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis laut AV vom 18.09.2010 mit den Änderungen vom 01.01.11 und 18.07.11 über den 17.09.11 hinaus bis zum 17.03.12 fortgesetzt wird"

Inzwischen wurde der Kollege nach der Erprobungszeit (wieder 6 Monate) als Teamleiter bestätigt (seit 18.01.12).

Der Vertrag soll AG-seitig nun nach dem 17.03.12 nicht weiter verlängert werden.

Ist durch die mehrfachen Änderungen die befristung bis zum 17.03.12 nicht unwirksam und das AV unbefristet?

Wie seht ihr das?