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Entlohnung für höherwertige Arbeit?

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Xorron222
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage zur Bezahlung von Arbeitnehmern die über einen längeren Zeitraum eine höherwertige Arbeit leisten als das was im Vertrag steht. Wo finde ich etwas hierzu? Ich bin der Meinung zu wissen das es eine Vorschrift bzw. einen Gesetzestext gibt die/der vorschreibt das Arbeitnehmer die wie oben beschrieben über einen längeren Zeitraum eine normal besser bezahlte Arbeit machen auch dementsprechend entlohnt werden müssen. Man sagt dem AN immer er bekommt einen neuen Vertrag, aber nach über 2 Monaten ist da noch nichts passiert. Nun ist es ihm "fast" egal was im Vertrag steht, er möchte auch gerne die neue Arbeit weitermachen, aber verständlicherweise möchte er auch gerecht entlohnt werden. Ist immerhin ein Unterschied von ca. € 200,00.

Gruss Xorron222

4.97302

Community-Antworten (2)

J
Jube

18.02.2008 um 16:41 Uhr

@Xorron222 Sieh mal im Tarifvertrag nach

A
Angi1

19.02.2008 um 13:51 Uhr

Hallo Xorron222,

euer MBR nach § 99 gilt auch für Umgruppierung. Wahrscheinlich ging auch noch eine Versetzung voraus.

MfG Angi1

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