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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Glaube Betriebsratsmitglied wird benachteiligt - Wie können wir uns wehren?

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timeplanete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, bin seit Feb. BR und werde seit dem mit arbeit zugeschüttet, um ja nur nicht ins BR Büro(Besenkammer) gehen zu können und nun muß ich höherwertige arbeit leisten zum gleichen Lohn. Arbeite in der QS und in meinem AV steht "Mitarbeiterin in der Qualitätssicherung" und wurde zur Prüfung für den Wareneingang eingestellt. Mitlerweile arbeite ich höherwertige Arbeiten wie Prüf und Messmittelverwaltung, Produktaudit, Zeichnungen lesen und Muster danach messen und dokumentieren....werde aber noch gleich bezahlt wie vor 4 Jahren. Bei den Jahresgesprächen hat mich mein Chef beurteilt, obwohl er weder Programmieren noch PM´S verwaltet. Ich war unzufrieden mit der Bewertung aber Chef meinte nur, "messen ist messen".
Nun wird ein Techniker im Internet gesucht unter anderem auch für Prüf und Messmittelverwaltung. Glaube die wollen mich absägen weil ich BR bin. Kann ich im nachhinein nun auch eine Nachzahlung fordern wenn ich gleichwertige Arbeit wie ein Techniker mache.Wir fühlen uns alle ausgenutzt, da er zwar keine Facharbeiter einstellt, aber wir das Können sollen wie solche.Stellenbeschreibung ist sinnlos, da im AV nicht genau spezifiziert ist was der Tätigkeitsbereich beinhaltet. Wie können wir uns endlich wehren? Danke vorab....

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Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

17.11.2005 um 01:11 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag?

Was willst Du eigentlich? Du beschwerst Dich dass Du zu viel zu tun hast und auch noch höherwertige Aufgaben machen musst und beschwerst Dich gleichzeitig, dass ein Mitarbeiter zu Deiner Entlastung gesucht wird.

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timeplanet

17.11.2005 um 08:07 Uhr

Hallo Ramses, möchte keinen Mitarbeiter zur Entlastung, wir möchten alle für die höherwertige Arbeit die wir verrichten den uns zustehenden Lohn.Klar gibt es einen Tarifvertrag, doch was soll der bewirken, wenn in den Arbeitsverträgen keine genaue Arbeitsplatzbeschreibung steht? Dann kann ich wohl sagen, bin als Reinemachefrau eingestellt, wenn ich im Betrieb aber Ingenieursarbeit erledigen muß.Dagen wollen wir vorgehen.Meine Frage darum: Kann ein Mitarbeiter eine Arbeit ablehnen wenn er dafür weder eingestellt noch bezahlt wird oder fällt dies unter Arbeitsverweigerung?

M
merlin

17.11.2005 um 08:14 Uhr

Wenn Du höheren Lohn bekommen würdest, wäre es also für Dich kein Problem mehr, daß Du vor lauter Arbeit nicht zu BR-Arbeit kommst? Meiner Meinung nach müßtet Ihr prüfen, ob es sich hier um eine Versetzung handelt, inwieweit sich also die Tätigkeit wie im AV beschrieben, gravierend von der jetzt zugewiesenen unterscheidet. Die Frage, ob Ihr für die höherwertige Arbeit qualifiziert seid, erübrigt sich ja, da Ihr sie ja scheinbar schon ausführt

RI
Ramses II

17.11.2005 um 09:15 Uhr

Die Arbeit abzulehnen würde wohl kaum zu höherem Lohn verhelfen.

Im Tarifvertrag dürfte definiert sein für welche Arbeit es ab wann welchen Lohn gibt. Ihr müsstet also prüfen wie die ausgeübte Tätigkeit gemäss Tarifvertrag einzustufen ist, ob irgendwleche Fristen zu beachten sind und dann diesen Lohn einfordern.

Es bestehen allerdings zwischen GF und MA häufig unterschiedliche Einschätzungen ob eine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

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