W.A.F. LogoSeminare

Eingruppierung/Entgeltung

F
Fatti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, in unserem Unternehmen wurde uns jetzt die Information zur Eingruppierung/Entgeltung verweigert, woraufhin wir die Zustimmung zu Einstellungen uns AÜ ablehnten. Begründung der GF: es existiert kein Tarifvertrag oder Vergütungsordnung im Unternehmen. Bisher bekamen wir dann das mtl. Brutto mitgeteilt. Wie soll jetzt hier weiter agiert werden? Dem Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", können wir so nicht nachgehen.

523011

Community-Antworten (11)

P
Pjöööng

07.04.2017 um 09:55 Uhr

Wonach bemessen sich denn Eure Entgelte? Gibt es regelmäßige Entgelterhöhungen?

G
gironimo

07.04.2017 um 10:27 Uhr

Einstellungen und die Frage der "Eingruppierung" sind zwei Paar Schuhe. Man kann keine Einstellung damit aufhalten, wenn man glaubt, die Eingruppierung sei falsch. Und von der Höhe des Arbeitsentgelts steht im § 99 BetrVG nichts.

Im § 80 Abs.2 BetrVG sieht das anders aus. Hier müsst ihr ja die Einhaltung von Gesetzen usw überwachen können (z.B. das AÜG).

L
liebliche

07.04.2017 um 11:35 Uhr

außerdem muss der AG nur die Eingruppierung nennen und nicht unbedingt das konkrete Entgelt

E
Ernsthaft

07.04.2017 um 12:46 Uhr

Wenn es wirklich keine Vergütungsordnung (Eingruppierungsmöglichkeit) im Betrieb gibt, was ich stark bezweifle, wäre es die Aufgabe eines BR, eine derartige ins Leben zu rufen (§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Gab es mal einen anwendbaren TV, so ist die im zuletzt anwendbaren enthaltene Gruppierung solange anwendbar, bis eine andere (betriebliche) diese ersetzt. BAG, Beschl. v. 23.08.2016, Az.: 1 ABR 15/14

Gab es noch nie eine Tarifbindung, so greift das hier beschlossene: BAG, Beschl. v. 4.05.2011 – 7 ABR 10/10

F
Fatti

07.04.2017 um 18:31 Uhr

Bei uns gibt es laut GF keine angewendete Struktur. Den BR erst seit 12 Monaten. Wir lernen gerade erst laufen. Man hat uns bisher immer das Brutto genannt. Jetzt wurde uns eine Externe [Beraterin] vorgesetzt und alles wird zäher.

P
Pjöööng

07.04.2017 um 19:03 Uhr

Habt Ihr keine Arbeitnehmer im BR die ihr Entgelt von Eurem Arbeitgeber beziehen und sich erinnern können, wie das Einstellungsgespräch in Bezug auf die Bezahlung lief, ob es in der Vergangenheit Entgelterhöhungen gab und ähnliches in Bezug auf die Entlohnung?

F
Fatti

07.04.2017 um 23:53 Uhr

Die Frage versteh ich nicht ganz.

E
Ernsthaft

08.04.2017 um 12:57 Uhr

„Dem Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", können wir so nicht nachgehen.“

Da es in einem Betrieb so gut wie immer eine Lohn- oder Gehaltsstruktur gibt, ist ein AG auch nicht verpflichtet, euch bei Einstellungen die genaue Gehalts- oder Lohnhöhe mitzuteilen.

Es ist zwar einfacher dieses bereits bei Arbeitsaufnahme zu wissen. Da ihr ja jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in die Gehalts- und Lohnlisten aller AN habt, bedarf es dieses letztlich aber nicht.

BAG, Beschl. v. 14.12.1993 - 1 ABR 31/93 Amtlicher Leitsatz: Überlässt ein Tarifvertrag den Einzelvertragsparteien die Vereinbarung der Höhe des Entgelts, ohne selber eine Entgeltordnung aufzustellen, unterliegt die Festlegung und Gewichtung von Kriterien für eine betriebliche Lohnstruktur dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Das gilt auch für Betriebe, die keinem TV zuzuordnen sind und beinhaltet auch ein Initiativrecht für einen BR, hier auch von sich aus tätig werden zu können. Wenn es also bei euch wirklich keine Strukturen gibt, solltet ihr dieses schleunigst in Angriff nehmen.

Pjöööngs Frage kannst du dahin gehend interpretieren, dass man dadurch ev. erfahren könnte, ob es vereinbarte, von div. Vorgaben abhängige Abstufungen bei der Lohnhöhe gab oder gibt, die dann auch den Charakter einer Gruppierung haben oder begründen könnten.

P
Pjöööng

08.04.2017 um 18:50 Uhr

Ernsthaft, die Interpretation fremder Antworten ist auch keine Kernkompetenz von Dir.

@Fatti, mir ist es völlig schleierhaft wie ein BR keinerlei Ahnung davon haben kann wie in seinem Betrieb die Entgeltfindung funktioniert.

F
Fatti

09.04.2017 um 08:09 Uhr

@null Schade, gern wurde ich dich eine Woche zu uns holen. Da wüsstest das der BR - Arbeit auch ein richtiges Pfund sein können. Wir sind momentan am elementarsten Thema dran, dem Klarmachen der Chancen einer Zusammenarbeit.

E
Ernsthaft

09.04.2017 um 18:11 Uhr

„Ernsthaft, die Interpretation fremder Antworten ist auch keine Kernkompetenz von Dir.“

Was du da ansonsten noch alles hinein fantasierst, entzieht sich wahrlich meiner Beurteilungskompetenz. Darüber werde ich mich mit Sicherheit auch nicht beklagen.

Fakt ist, und das beruht auf der mir noch verbliebenen bescheidenen Beurteilungsfähigkeit, dass man bei der Beantwortung der Nachfrage div. Rückschlüsse zur gestellten treffen kann.

Wenn du mit dieser Nachfrage aber nur deinen Wissensdurst befrieden, ansonsten aber keinen größeren Horizont eröffnen wolltest, lag ich wirklich total daneben.

Ob eine Fehlinterpretation jetzt an einer einem ev. abgehenden Kernkompetenz liegt, oder hier ev. eine Überlastung div. Funktionen anderer vorliegt, werde ich jetzt besser nicht kommentieren.

Ihre Antwort