1. Fall
Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 => Verstoß gegen eine Bestimmung aus dem TV. Der Arbeitgeber stellt betroffene Person ein und leitet wegen der Eingruppierung ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein. Dieses erstreckt sich über mehrere Wochen. Was muss der AG dem Beschäftigten bis zum Abschluß des Verfahrens zahlen?

2. Fall
Für den im Betrieb angewendeten Tarifvertrag (AG ist Mitglied im Arbeitgeberverband) tritt eine neue Entgeltordnung in Kraft. Eine Beschäftigte bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Position der unteren Leitungsebene und bekommt die Position übertragen. Der BR erhält eine Anhörung zur Versetzung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Versetzung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 => Verstoß gegen eine Bestimmung aus dem TV. Der Arbeitgeber lässt die betroffene Person die höherwertigen Aufgaben ausführen und leitet wegen der Eingruppierung ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein. Dieses erstreckt sich über mehrere Wochen. Was muss der AG der Beschäftigten bis zum Abschluß des Verfahrens zahlen?

Vielen Dank für sachdienliche Antworten.