Eingruppierung AT Angestellte
Hallo, ich habe mal ne Frage zu der Eingruppierung von AT- Angestellten: Und zwar teilt unserer AG in den Anhörungen bei der Eingruppierung immer mit: Eingruppierung nach Position :Individuelle Vereinbarungen, da nach Position nich möglich ist, den in unseren aktuellen gültigen ETV ist die Position (zb.HR) nich vorgesehen und auch sonst besteht keine Gehaltssyteme, mit dessen Hilfe man eine Eingruppierung vornehmen könnte. Was heißt das jetzt genau für uns? Habe wir da ein Mitbestimmungsrecht oder nicht? Können wir die Eingruppierung da dann ablehnen?
Community-Antworten (2)
01.03.2019 um 15:54 Uhr
Ihr müsst Informationen zum Gehalt bekommen und dieses Gehalt sollte (AT-Mitarbeiter halt) sich oberhalb des letzten Tarifentgeltes bewegen. Ansonsten kann man ja mit dem AG darüber beraten, wo ein Mitarbeiter einsortiert wird. Also mit was man den Job am ehesten vergleichen kann.
01.03.2019 um 19:10 Uhr
Der BR wäre bei AT-Angestellten in der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG und ihr könnt mit dem AG ein Entgeltgitter für AT'ler vereinbaren.
Ich rate eher davon ab. Prüft durch Einblick in die Entgeltlisten, ob die AT'ler tatsächlich AT sind (Definition meist im § 1 MTV)
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