Wir unterliegen keinem Tarifvertrag und haben jetzt mit dem AG eine Eingruppierung der MA verhandelt, da vorher mit jedem neuen MA individuell das Gehalt verhandelt wurde.

Wir wollen, dass diese neue Eingruppierung nachträglich auch für die bereits im Unternehmen beschäftigten gilt, sofern sie aufgrund der neuen Eingruppierung einen höheren Lohn erhalten würden als vorher.
Bei den MA, die aufgrund der neuen Eingruppierung bereits jetzt schon besser bezahlt werden, bleibt alles beim alten.

Jetzt sagt der AG, die neue Eingruppierung gilt nur bei Neueinstellungen. Die "alten" MA müssten vor Gericht den höheren Lohn selber einklagen. Ist das so richtig???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Seehunddame