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Urlaubsanspruch?

P
Plopp
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

bevor es zu meiner Frage kommt kurz eine Schilderung zum Sachverhalt:

Ich arbeite in der Produktion eines Unternehmens. Meine Arbeitszeit ist eine gewöhnliche 5 Tage Woche von Montag bis Freitag. Nun wurde beschlossen dass wir, wir sind mehrere AN, in den Vollkonti-Schichtdienst sollen. Hier wird bspw. auch an drei Wochenenden und Feiertagen gearbeitet.

Nun zur Frage: was passiert mit meinem Urlaub welcher vor Bekanntgabe bzgl. vor des wechsels auf Konti-Schicht genehmigt wurde, insbesondere den Feier- und Wochenendtagen welche so fallen, dass man dort laut Schichtplan jetzt doch arbeiten muss? Muss da jetzt zusätzlich Urlaub genommen werden? Wird man freigestellt?

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

22.02.2024 um 20:31 Uhr

Der Urlaub ist so zu nehmen wie er beantragt und genehmigt wurde. Eine Änderung ist nur möglich wenn beide Parteien sich über eine Änderung einig sind. Einseitig geht da nichts.

P
Plopp

22.02.2024 um 20:39 Uhr

Hallo Dummerhund, *schmunzel

das weiß ich auch, beantwortet aber nicht meine Frage. Es geht explizit um die Wochenenden die jetzt in die Arbeitszeit fallen, vorher bei Beantragung aber nicht. Beispiel wäre Ostern. Für den Urlaub von Karfreitag bis den Sonntag nach Ostersonntag würden im schichtdienst 8 Tage anstatt 4 Tage benötigt werden.

D
DummerHund

22.02.2024 um 20:49 Uhr

Müsstest du jetzt an einem Feiertag arbeiten müsstest du halt noch einen Urlaubsantrag hinterher schieben. Oder aber du verhandelst wegen dem neuen Schichtsystem neu mit dem AG was dein bisher genehmigten Urlaub an geht. Da geht kein Weg dran vorbei.

D
DummerHund

22.02.2024 um 20:57 Uhr

Sollte es so sein das du jetzt in der Vollkonti montags und Dienstags Frei hast, aber nach dem alten System für die 2 Tage einen Urlaubsantrag gestellt hast muss sowie so neu Verhandelt werden.

S
seehas

23.02.2024 um 09:00 Uhr

Feiertage sind auch bei Vollkonti Feiertage. Für die Arbeit an einem Feiertag muss eine entsprechende Freistellung gewährt werden. Das gleiche gilt für die Arbeit an Wochenenden.

T
takkus

23.02.2024 um 09:04 Uhr

Lässt Dein Arbeitsvertrag den Wechsel aus einer 5 Tage Woche von Montag bis Freitag den Wechsel in ein Vollkontischichtsystem überhaupt zu?

R
Rattle

25.02.2024 um 18:04 Uhr

Genau auf den Arbeitsvertrag kommt es an. Eventuell Invidualrecht.

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