Hallo Zusammen.In unserer Klinik gibt es 2 getrennte Tarifverträge(AVR-c und TVÖD-K) durch Fusionierung von 2 Kliniken. Jetzt fiel uns Mitte letzten Jahres auf,dass es in beiden Tarifverträgen bis max 9Tage Zzsatzurlaub gibt bei regelmäßiger Wechselschicht.Eine Anfrage über das Personalbüro,was bisher keiner wusste-angeblich- und den Betriebsrat ergaben heute,dass wir Recht haben. Jetzt die Aussage des Betriebsrates und der Personalabteilung wir könnten diesen nur für 1/2 Jahr nachfordern ab bekannt werden des Problems. Hat nicht der AG die Pflicht diese Zusatzurlaube zu gewähren. Uns wurde gesagt wir hätten die Holschuld und haben somit keinen Anspruch auf Nacherhalt der fehlenden Zusatzurlaubstage. Meine Recherchen im Netz stossen auf keine klaren Antworten. Dort finde ich nur,dass Urlaubsansprüche nach neustwr Rechtssprechung nicht verjähren und verfallen wenn der AG mich nicht explizit darauf hingewieden hat. Hat er ja nicht,da sie selber es angeblich nicht wussten. Sie wollen auch keine Kompromisslösung.
Nun meine Frage: Wie lange kann ich die fehlenden Urlaubstage rückwirkend fordern? Stimmt es mit 3 Jahren nach Ablauf des festgestellten und angezeigten Jahres? Also 2023 angezeigt kann ich für 23 sowieso und 20-22 die 3Jahre? Wie würdet ihr vorgehen??
Vielen lieben Dank für eure Meinung jnd Hilfe