Erstellt am 19.02.2024 um 19:53 Uhr von Kucki
Für Fehler ist - zumindest - in einem Rechtsstaat immer noch der Verursacher verantwortlich.
Also den Fehler bei der zuständigen Stelle im Betrieb vorbringen und auf Abänderung drängen.
Erstellt am 20.02.2024 um 08:08 Uhr von takkus
Sprich mal mit dem Dienstplanverantwortlichen der das eingetragen hat. manchmal klärt es sich dann schon von alleine.