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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeit / Schicht arbeit

D7
Daniel 70
Feb 2024 bearbeitet

Hallo bin seit 10 Jahre in einer Firma musste 1. 2019 in Teilzeit gehen wegen heirat sonst 24/7 laut mündliche Absprache sowie schriftliche mail vom Chef die Hauptverwaltung mo - Freitag ohne Wochenende und Feiertage solange ich in Teilzeit bin. Jetzt kommt mein Chef an mit Wochenende/ Feiertags sowie spätschicht weil mein Sohn schon 15 Jahre ist ich bin 54 Habe seit mehreren Jahren Vorerkrankungen die wegen Corona auch schriftlich vom Hausarzt bekannt sind? Da sie seit Einstellung immer eine feste Schicht hatte von bis ohne Wochenende oder Feiertags Dienst möchte Sie die g. Schicht in der Änderung aufnehmen lassen.So das sie alles wie gehabt behält.Das heißt nach der Teilzeit Beantragung wird sie von bis arbeiten und dies soll fest bleiben solange sie in Teilzeit Arbeitet. Das ist der genaue Wortlaut welche an die Hauptverwaltung gesendet wurde.

Ist der gleiche Dienst selbe Abteilung

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

18.02.2024 um 10:40 Uhr

Dazu müsste man den genauen Wortlaut des Textes wissen was Vereinbart wurde.

A
AlterMann

18.02.2024 um 13:22 Uhr

Das sind viel zu wenig Informationen, um eine vernünftige Antwort zu geben: 1.) Ihr habt etwas mündlich vereinbart. Gibt es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Klausel, dass nur schriftliche Vereinbarungen bindend sind? (Eine Mail ist textlich, nicht schriftlich.) 2.) Gibt es in der Mail einen Hinweis, dass Du aufgrund Deiner Kinderbetreuung nur noch an Werktagen arbeiten musst? Dann wäre diese Rücksichtnahme jetzt nicht mehr nötig. 3.) Als Du in Teilzeit gegangen bist, hat sich dadurch Dein Arbeitsplatz i.S. einer Versetzung geändert - mal abgesehen von den anderen Arbeitszeiten (anderes Tätigkeitsfeld, andere Vorgesetzte)? Wäre die Arbeit an Wochenenden jetzt wiederum eine andere Tätigkeit, also eine Versetzung? Dann müsste die in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart werden.

K
Kucki

18.02.2024 um 14:55 Uhr

Hallo Daniel 70, das Sehe ich doch etwas anders als unser "Lieber alter Mann" Allerdings wäre es nicht unwichtig zu Wissen, wann die TZ letztlich endete oder noch besteht.

Ob die Vereinbarung nun mündlich oder schriftlich erfolgt, ist hier nebensächlich. Vielmehr kommt es hier auf das gelebte an. Und das es wie besprochen auch gelebt werden sollte, wurde dir ja per Mail bestätigt. Aber selbst wenn es diese Mail nicht geben würde, würde das dann gelebte, die Änderungsmöglichkeiten eines Chefs doch sehr einschränken.

Jetzt könnte man das ganze ja noch in seine Einzelteile zerlegen und einen halben Roman daraus machen. Was hier aber dann den Rahmen sprengen würde.

Daher die kurzform: Da zw. dir und dem Unternehmen ein seit längerem gelebter Arbeitsvertrag besteht, bedarf es bei Änderungen dieses, immer einer schriftlichen Änderungskündigung um überhaupt etwas umsetzten zu können. Wie dies abzulaufen hat und was letztlich dabei rauskommen könnte, schenken wir uns jetzt mal.

Vereinbarungen, Absprachen oder sonstige Ablaufregelungen bedürfen ja immer einer beiderseitigen Zustimmung. Da Du dieses ja nicht beabsichtigst und ein DIrektionsrecht hier nicht greift, bliebe dem AG ja nur der Weg einer Änderungskündigung. Da der AG gegenüber seinen AN auch eine Fürsorgepflicht hat, du mit deinem Alter von 54 kurz vor dem Alter (55) stehst ab dem die Karten eines AG noch schlechter werden hier Änderungen herbei führen zu können, du darüber hinaus auch noch mit einigen Vorerkrankungen belastet bist, dürfte es deinem Chef sehr schwer fallen, hier eine Änderung durchzusetzen.

Also stark bleinben und dem Chef ne lange Nase zeigen.....

mfg Kucki

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