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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzfristig angeordnete Nachtarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit

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Lucy_Lydi
Feb 2024 bearbeitet

Liebe Alle, wir haben von der GF eine Anfrage erhalten bzgl. der Genehmigung für "Nachtarbeit" außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Selbstverständlich sehr kurzfristig, da es für nächste Woche geplant ist. Es sollen einmalig 2 MA in der Zeit von 21:30 bis 0:30 am Freitag, eine Hotline betreuen. Die regulären Arbeitszeiten sind immer Mo - Fr 9 bis 18 Uhr.

Wir sind ein recht "neuer" BR und haben in unserem Betrieb noch nie Berührungspunkte mit solchen Arbeitszeiten gehabt. Nun durchwühlen wir das Internet und die Gesetztes Bücher, nach Möglichkeiten, diesem Wunsch der GF zu widersprechen. Die Mitarbeiter aus dem betroffenem Team haben kein Interesse diesen Dienst abzudecken. Welche Grundlagen (Paragraphen etc.) gibt es für uns die Ablehnung vernünftig zu begründen oder der GF den Einsatz der Mitarbeiter so unschön wie nur möglich zu machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG

419011

Community-Antworten (11)

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Muschelschubser

13.02.2024 um 18:34 Uhr

Schau mal hier:

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/betriebsrat-mitbestimmung-bei-schichtarbeit/

Grundsätzlich muss ja jedem Dienst- bzw. Schichtplan zugestimmt werden.

Ablehnungsgründe können sein:

  • Schichteinteilung erfolgte nicht mittels Dienstplan
  • Anordnung von Überstunden
  • grundlose Nichtberücksichtigung von Wünschen der MA
  • Erhöhung der Arbeitstage durch die neuen Schichten
  • rufen aus dem frei

Oder was auch immer Euch plausibel erscheint.

§87 ist da nicht ganz so starr wie der abschließende §99, was die Ablehnungsgründe angeht.

C
Catweazle

13.02.2024 um 20:22 Uhr

Ein Grund könnte sein, dass die Mehrheit im BR die Zustimmung verweigert.

M
Moreno

13.02.2024 um 21:23 Uhr

Lassen Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen überhaupt Nachtarbeit zu?

*vom Administrator angepasst

L
Lucy_Lydi

13.02.2024 um 21:41 Uhr

Lieber Moreno,

Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema gibt es nicht, da es solche Arbeitszeit seit 20 Jahren noch nie im Betrieb gab. Da wir noch nicht genau wissen, welcher MA betroffen ist, kennen wir leider die Arbeitsverträge nicht genau. Es gibt aber einige, in denen steht, dass wir zur Nachtarbeit etc. verpflichtet sind.

D
Dumnerhund

13.02.2024 um 21:59 Uhr

Wegen einem Tag macht Ihr so ein Aufstand, halte ich für übertrieben.

M
Muschelschubser

13.02.2024 um 23:34 Uhr

Dumnerhund ist nicht gleich Dummerhund.

Nachtigall, ick hör Dir trapsen...

X
XYZ68

14.02.2024 um 08:22 Uhr

Die Tätigkeit bleibt? Sie arbeiten also auch sonst in einer Hotline mit den gleichen Themen?

Wie wird diese Hotline in diesem Zeitraum denn sonst abgedeckt?

Gibt es vielleicht freiwillige Nachteulen die sich mit einer entsprechenden Antrittsprämie überzeugen lassen?

Wie wäre die Arbeitszeit für die Kollegen an diesem Freitag geregelt? Tagschicht und Nachtschicht an einem Tag geht in der Konstellation so nicht.

Das wären alles Fragen die ich stellen würde als Betriebsrat.

Bei uns herrscht bei solchen Sachen immer Freiwilligkeit und es gibt immer Leute, die sagen: ich brauche das Geld. :)

I
IlkaB

14.02.2024 um 08:26 Uhr

Wenn dem AG diese Nachtarbeit so wichtig ist, wäre interessant, wie er sie zusätzlich vergüten möchte, über die normalen Zuschläge hinaus. Und die Kollegen sollten das freiwillig machen. Wenn die Aktion gut bezahlt wird, warum nicht zustimmen? Wenn das gut genug (aus AN-Sicht) bezahlt wird, wird der AG das auch nicht öfter wie nötig machen :-)

R
rtjum

14.02.2024 um 08:29 Uhr

fragt nach welche MA das machen sollen/wollen, evtl machen die das ja auch freiwillig,e handelt mit dem AG für diese einmalige Geschichte einen Bonus aus und stellt klar, dass das einmalig ist und ansonsten eine feste Regelung dafür benötigt wird. Der AG wird ja Gründe dafür haben das einmalig machen zu wollen.

T
takkus

14.02.2024 um 09:12 Uhr

@Muschelschubser: der ist halt doof und denkt es merkt Niemand. Eine traurige Figur die ihre Daseinsberechtigung sucht.

@Lucy_Lydi-> immer diese Fragen nach Gesetzen. hin und wieder steht zu irgendwelchen Ablehnungen nichts in Gesetzbüchern. Aber wie die Vorredner schon geschrieben haben: freiwillig und der ArbGeb soll dafür Anerkennung zollen.

M
Moreno

14.02.2024 um 09:23 Uhr

Also ohne die Inhalte von AV und Bvs zu wissen können wir nur rätseln ob der AG überhaupt befugt ist solche Arbeitszeiten anordnen zu können. Gibt es eine BV zu genauen Arbeitszeiten? Und wenn ja was steht drin zum Thema Ausnahmen? Was steht in den AV von den betroffenen AN. Und solange ich als BR das nicht weiß gibt es keine Zustimmung außer es ist freiwillig und gut versüßt!

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