AUßERHALB der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen.
Antwort 4 Erstellt am 07.03.2008 - 15:45 Uhr von Der alte Heini

Frage hierzu:
>AUßERHALB der regulären Arbeitszeit< außerhalb der täglichen regulären Arbeitszeit?

Folgender Sachverhalt:
BR Sitzung 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Abends, gewollt, Nachtdienst ab 20:00 Uhr. Ist das zulässig oder nicht? Wenn ja, bitte
mitteilen, wo ich dazu etwas nachlesen kann.