Bezahlte Umkleidezeiten
Hat jemand eine BV zum Thema bezahlte Umkleidezeit?Oder Hilfestellungen für eine zielführende Argumentation? Danke
Community-Antworten (8)
13.02.2024 um 07:42 Uhr
Betriebsvereinbarung Vida.at https://www.vida.at › Satellite › blobheadervalue2
13.02.2024 um 08:57 Uhr
Also ich bekomme durch den LINK nichts passendes angezeigt
13.02.2024 um 08:59 Uhr
Wieso eine BV dazu? Das Gerichtsurteil sollte ausreichen: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.03.2021 (Az.: 5 AZR 292/20) erneut entschieden, dass Umkleidezeit Arbeitszeit darstellt, wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und sich die Mitarbeiter im Betrieb umziehen müssen.
13.02.2024 um 09:17 Uhr
@Kehler genau das Urteil wird in dem link angezeigt.
13.02.2024 um 09:33 Uhr
Dann klicke mal auf deinen LINK, ich bekomme da kein Urteil angezeigt.
13.02.2024 um 09:39 Uhr
Sorry, ich bekomme da auch alles mögliche, aber kein Urteil. Und vor allem: was soll ich mit einer österreichischen Gewerkschaftsseite anfangen?
13.02.2024 um 09:44 Uhr
Warum? Wenn es denn eine Muster-BV hinterlegt gehabt hätte, hätte sie doch auch gern aus Österreich kommen können. Als Anregung für eine zweiseitige Vereinbarung doch völlig OK.
14.02.2024 um 21:18 Uhr
Urteil hin oder her...Wir sind eine Großbetrieb und hier gibt es eben unterschiedliche Vorgaben.. manche müssen sich im Betrieb umziehen, manche wird empfohlen ihre Arbeitskleidung nicht mit nach hause zu nehmen(werden dann vom Betrieb waschen gelassen) Ebenso ist die Dauer der Umzugspauschale nicht finalisiert. Umkleide und Duschzeit? Sprich Vorgabe wäre bei uns eigentlich vor dem Anziehen der Arbeitskleidung zu duschen und nach dem Ablegen der Arbeitskleidung. Der eine duscht 10 Min. ein anderer macht nur wash and go :-) Ebenso ist es ein durchfahrbetrieb welcher 24 Stunden Aufsichtspflicht hat. Somit müsste die Duschpauschale generell zusätzlich zur geschuldeten Arbeitszeit von 8 Std. vergütet werden. Also viele offene Fragen, welche in einer BV geregelt werden könnte und ggf. andere Kollegen bei anderen bzw. geänderten Vorgaben dies ebenso zustehen würde. Die Arbeitskleidung wird bezahlt und ist mit Firmenlogo was auch ein Werbemittel für das Unternehmen in der Öffentlichkeit darstellen würde. Jedoch könnte man sie ja auch bei Feierabend ablegen :-)
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