Umkleidezeiten werden nicht bezahlt
Umkleidezeit im Schichtdienst. Wir arbeiten in 3 Schichten von Montag bis Freitag.Es gibt einen Umkleideraum und Kleiderordnung (Kleidung wird gestellt) Die Umkleidezeiten werden vom Betrieb nicht bezahlt sondern die Stechuhr ist am Arbeitsplatz. Die Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden Müsste die Firma nicht die Umkleidezeiten bezahlen? Wir haben den Tarif der IGBCE Gruß Segler44
Community-Antworten (11)
04.08.2015 um 16:42 Uhr
Darf die Kleidung auch privat getragen werden?
04.08.2015 um 17:05 Uhr
Zitat (Pickel): "Darf die Kleidung auch privat getragen werden?"
Du meinst wenn sich jemand privat im Betrieb aufhält?
04.08.2015 um 17:06 Uhr
Da die Kleidung nicht mit genommen werden darf, wird ein privates tragen wohl auch ausgeschlossen sein....
Ein Aktuelles Urteil: Der MA wollte 15 min tägl. für Umziehen und duschen gutgeschrieben haben. Das Arbeitsgericht (keine Ahnung ob LAG oder BAG) hat dem Kläger 10 Minuten tägl. fürs umziehen zugesprochen. Nur das Duschen wurde ausgenommen.
Gruß Mattes
04.08.2015 um 17:13 Uhr
@segler
es gibt auch ein BAG-Urteil zu diesem Sachverhalt, du musst halt nur prüfen, inwieweit er auf euren Arbeitsbereich anwendbar ist. z.B. gehören Umziehzeiten einer Gesundheits- und Krankenpflegerin oder einer OP-Schwester, die bestimmte Bereichskleidung tragen muss, mit zu den sogenannten "Rüstzeiten". Da du nicht näher erläuterst in welchen Bereich euer 3-Schichtbetrieb fällt ist eine konkrete Aussage schwierig, zumal meine Glaskugel etwas eingetrübt ist ;-)
Hier das Aktenzeichen des BAG-Urteiles
Umkleidezeiten als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11)
Gruß Galaxy
04.08.2015 um 17:13 Uhr
Das ist vom LAG Düsseldorf, ist noch nicht mal rechtskräftig, mehr oder weniger ein Vergleich. Da gibt es auch schon genügend BAG Urteile, kommt halt immer auf den Einzelfall an. Im Baugewerbe eher nein
04.08.2015 um 17:22 Uhr
Na so steht es doch in Eurem Tarifvertrag oder?
,,Ist bei der Arbeit das Tragen einer bestimmten Berufskleidung und deshalb das Umkleiden im Betrieb durch den Arbeitgeber angeordnet, wird durch eine Betriebsvereinbarung unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Üblichkeit geregelt, ob und ggf. wie ein Ausgleich für die hierfür erforderliche Zeit erfolgt''
Quelle: Chempark Betriebsräte
04.08.2015 um 17:33 Uhr
Nein Pjöööng, ich meine die Arbeitshose, die auch auf dem Weg nach Hause und ggf. auch privat getragen werden darf.
04.08.2015 um 18:17 Uhr
Pickel, die Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden!
Wenn, wie hier, der Arbeitgeber die Arbeit so organisiert, dass am Arbeitsort zwingend die Wäsche gewechselt werden muss, dann sind meines Wissens Umkleidezeiten zu vergüten.
04.08.2015 um 18:48 Uhr
Pjöööng, ein nachträgliches Edit lässt meine Frage natürlich sinnloser erscheinen, als sie ist. So wie es sich darstellt, ist eine angemessene Umziehzeit zu vergüten.
04.08.2015 um 19:25 Uhr
Zitat (Pickel): "... lässt meine Frage natürlich sinnloser erscheinen, als sie ist..."
YMMD!
04.08.2015 um 20:35 Uhr
Jedenfalls ist Umkleidezeit bei "verordneter" Dienstkleidung auch zu Vergüten. Die Urteile dienen da als Richtwert.
Schöpft Eure Mitbestimmung voll aus - also Beginn- und Ende der Arbeitszeit, wo hängt die Stechuhr, was gehört zur Arbeit usw.
Macht Euch auf Gegenwehr gefasst (vielleicht bisher geduldete Raucherpausen ....)
Vielleicht ist es sinnvoll, die IG BCE mit hinzuzuziehen.
Verwandte Themen
BV Wasch- und Umkleidezeit
In unserer Firma gibt es eine Abteilung die mit chemischen Produkten arbeitet. Die MA müssen sich vor Arbeitsbeginn vorgeschriebebe Arbeits- und Schutzkleidung anziehen und dürfen mit dieser (Schutz)
Betriebsvereinbarungen
Hallo, ich habe eine Frage zu Betriebsvereinbarungen. Wir haben eine BV in der festgelegt ist, dass Umkleidezeiten nicht gesondert vergütet werden. Was passiert wenn ein MA sich vor dem umziehen einst
Umkleidezeit im Klinikum
Hallo...... Meine Frage richtet sich zum Thema: "Umkleidezeiten". Nach dem BAG Urteil Umkleidezeit = Arbeitszeit haben wir (BR) alle Mitarbeiter des Klinikums aufgefordert, rückwirkend diese Zeit g
Zeiterfassung im 6-Minuten-Takt rechtens?
Hallo. Darf ein Betriebsrat mit einer BV regeln, dass das Zeiterfassungssystem nicht minutengenau die Zeit erfasst, sondern mit einer 6-Minuten-Taktung erfasst wird? Das bedeutet, dass wenn ich um 8.0
Sozialbetrug durch nicht berechnete Arbeitszeit?
Hallo, wir haben ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Dieses ist so programmiert, dass nur zu jedem vollen 6-Minuten-Takt die Arbeitszeit gemessen wird. Stempelt ein MA um 7.03 Uhr ein, fängt die