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Umkleidezeiten werden nicht bezahlt

S
Segler
Jan 2018 bearbeitet

Umkleidezeit im Schichtdienst. Wir arbeiten in 3 Schichten von Montag bis Freitag.Es gibt einen Umkleideraum und Kleiderordnung (Kleidung wird gestellt) Die Umkleidezeiten werden vom Betrieb nicht bezahlt sondern die Stechuhr ist am Arbeitsplatz. Die Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden Müsste die Firma nicht die Umkleidezeiten bezahlen? Wir haben den Tarif der IGBCE Gruß Segler44

2.621011

Community-Antworten (11)

P
Pickel

04.08.2015 um 16:42 Uhr

Darf die Kleidung auch privat getragen werden?

P
Pjöööng

04.08.2015 um 17:05 Uhr

Zitat (Pickel): "Darf die Kleidung auch privat getragen werden?"

Du meinst wenn sich jemand privat im Betrieb aufhält?

M
Mattes

04.08.2015 um 17:06 Uhr

Da die Kleidung nicht mit genommen werden darf, wird ein privates tragen wohl auch ausgeschlossen sein....

Ein Aktuelles Urteil: Der MA wollte 15 min tägl. für Umziehen und duschen gutgeschrieben haben. Das Arbeitsgericht (keine Ahnung ob LAG oder BAG) hat dem Kläger 10 Minuten tägl. fürs umziehen zugesprochen. Nur das Duschen wurde ausgenommen.

http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/urteil--gehoert-umziehen-und-duschen-zur-arbeitszeit--6369550.html

Gruß Mattes

G
Galaxy

04.08.2015 um 17:13 Uhr

@segler

es gibt auch ein BAG-Urteil zu diesem Sachverhalt, du musst halt nur prüfen, inwieweit er auf euren Arbeitsbereich anwendbar ist. z.B. gehören Umziehzeiten einer Gesundheits- und Krankenpflegerin oder einer OP-Schwester, die bestimmte Bereichskleidung tragen muss, mit zu den sogenannten "Rüstzeiten". Da du nicht näher erläuterst in welchen Bereich euer 3-Schichtbetrieb fällt ist eine konkrete Aussage schwierig, zumal meine Glaskugel etwas eingetrübt ist ;-)

Hier das Aktenzeichen des BAG-Urteiles

Umkleidezeiten als Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11)

Gruß Galaxy

R
rolfo

04.08.2015 um 17:13 Uhr

Das ist vom LAG Düsseldorf, ist noch nicht mal rechtskräftig, mehr oder weniger ein Vergleich. Da gibt es auch schon genügend BAG Urteile, kommt halt immer auf den Einzelfall an. Im Baugewerbe eher nein

M
Moreno

04.08.2015 um 17:22 Uhr

Na so steht es doch in Eurem Tarifvertrag oder?

,,Ist bei der Arbeit das Tragen einer bestimmten Berufskleidung und deshalb das Umkleiden im Betrieb durch den Arbeitgeber angeordnet, wird durch eine Betriebsvereinbarung unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Üblichkeit geregelt, ob und ggf. wie ein Ausgleich für die hierfür erforderliche Zeit erfolgt''

Quelle: Chempark Betriebsräte

P
Pickel

04.08.2015 um 17:33 Uhr

Nein Pjöööng, ich meine die Arbeitshose, die auch auf dem Weg nach Hause und ggf. auch privat getragen werden darf.

P
Pjöööng

04.08.2015 um 18:17 Uhr

Pickel, die Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden!

Wenn, wie hier, der Arbeitgeber die Arbeit so organisiert, dass am Arbeitsort zwingend die Wäsche gewechselt werden muss, dann sind meines Wissens Umkleidezeiten zu vergüten.

P
Pickel

04.08.2015 um 18:48 Uhr

Pjöööng, ein nachträgliches Edit lässt meine Frage natürlich sinnloser erscheinen, als sie ist. So wie es sich darstellt, ist eine angemessene Umziehzeit zu vergüten.

P
Pjöööng

04.08.2015 um 19:25 Uhr

Zitat (Pickel): "... lässt meine Frage natürlich sinnloser erscheinen, als sie ist..."

YMMD!

G
gironimo

04.08.2015 um 20:35 Uhr

Jedenfalls ist Umkleidezeit bei "verordneter" Dienstkleidung auch zu Vergüten. Die Urteile dienen da als Richtwert.

Schöpft Eure Mitbestimmung voll aus - also Beginn- und Ende der Arbeitszeit, wo hängt die Stechuhr, was gehört zur Arbeit usw.

Macht Euch auf Gegenwehr gefasst (vielleicht bisher geduldete Raucherpausen ....)

Vielleicht ist es sinnvoll, die IG BCE mit hinzuzuziehen.

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