Hallo......
Meine Frage richtet sich zum Thema: "Umkleidezeiten".
Nach dem BAG Urteil Umkleidezeit = Arbeitszeit haben wir (BR) alle Mitarbeiter des Klinikums aufgefordert, rückwirkend diese Zeit geltend zu machen.
Ohne Absprache mit dem BR hat der arbeitgeber in einer E-Mail nun festgelegt, welche Beschäftigungsgruppen einen Anspruch auf Gutschrift von Umkleidezeiten auf die arbeitszeit haben. Nämlich nur Ärzte, Pflege- und Funktionspersonal und einige Mitarbeiter der Technik.
Alle anderen z.B. Mitarbeiter im Sozialdienst, am Empfang - mit vorgeschriebener Dienstkleidung wurde festgelegt, das das Umkleiden nicht im Betrieb erfolgen muss. ( Mitarbeiter haben Spinde, haben Patientenkontakt und müssen seit Jahren Kleidung tragen).
Wie ist das in anderen Unternehmen/ Kliniken geregelt?
Meines Erachtens kann der Arbeitgeber dies nicht ohne Betriebsrat einfach anweisen- Liege ich da richtig??????